Gift ums Haus und im Garten schadet der Umwelt und der Gesundheit
Noch immer kann man in der warmen Jahreszeit Personen sehen, die mit der Giftspritze den Gehweg oder die Einfahrt an ihrem Haus von Unkraut befreien. Was die wenigsten wissen: Das ist verboten und kann richtig teuer werden. Wer zuwider handelt, muss mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50 000 Euro rechnen. Sich an das Verbot zu halten ist nicht nur wegen der Geldstrafe sinnvoll, sondern auch um die Gesundheit und Umwelt zu schonen, denn chemische Unkrautvernichter sind für beides sehr schädlich. Eine ganze Reihe von Unkrautvernichtern ist sogar krebserregend und steht teils wegen der Gefahr für Gesundheit und Umwelt auf der Liste für ein generelles Verbot. Jeder, der trotzdem solche giftigen Mittel benutzt, sollte bedenken, Herbizide werden bei der Anwendung zwangsläufig eingeatmet und mit den Schuhen ins Haus getragen. Eine erhebliche Gefährdung stellt die Anwendung von Unkrautvernichtern auch für Haustiere dar, insbesondere für Katzen, die ständig ihr Fell lecken.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Ob Wegerich, Löwenzahn oder Sternmoos: In der Pflasterfuge am Hauszugang, in der Garagenzufahrt oder auf der Terrasse blüht es wie im Garten – sehr zum Leidwesen des Eigentümers. Der feuchte Sommer hat die Pflanzenvegetation in den Spalten und Fugen der befestigten Wege stark begünstigt.
Pestizide, Herbizide, Fungizide verboten
Wenn der optische Eindruck unordentlich ist, rückt manch einer den jungen Pflänzchen mit Chemie zu Leibe. Was viele immer noch nicht wissen: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahren oder ähnliches ist durch das Pflanzenschutzgesetz verboten, teilt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Dieses grundsätzliche Verbot gilt auch für Hausmittel wie zum Beispiel Essigreiniger oder Salzwasser. In dem Augenblick, in dem diese Hausmittel zur Unkrautvernichtung eingesetzt werden, sind sie Pflanzenschutzmittel. Auch hier droht bei ungenehmigtem Einsatz ein Bußgeld in Höhe bis zu 50 000 Euro.
Verbot wegen Verseuchung der Gewässer
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nur auf Flächen erlaubt, die land- oder forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch genutzt werden. Weil die Mittel zur Unkrautbekämpfung häufig auf Flächen eingesetzt werden, von denen kein Oberflächenwasser versickern kann und dann über die Kanalisation entwässert werden, ist es hier verboten. Auch ein biologischer Abbau im Boden ist auf diesen Flächen nicht möglich. Wird etwa auf einem Gehweg oder einer Garageneinfahrt mit Plattenbelag ein Herbizid aufgebracht, kann das Mittel in die Kanalisation gelangen und den Wasserwerken große Probleme bereiten. Im Interesse des Wasser- und Umweltschutzes empfiehlt der Pflanzenschutzdienst, gegen unerwünschten Bewuchs mit mechanischen oder thermischen Methoden, wie Hacken oder Kratzen, Hochdruckreiniger oder Abflammgeräten vorzugehen. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel.
Ausnahmen nur im Einzelfall möglich und müssen beantragt werden
Das Herbizidverbot gilt für alle nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, also für Industriegelände, Bahngleise oder kommunale Flächen, wie Marktplätze oder Friedhofswege. Wer dafür verantwortlich ist, dass Gehwege verkehrssicher sind, wie Kommunen oder Firmen, kann eine Ausnahmegenehmigung von diesem Verbot erhalten.
Tipps zur giftfreien Entfernung von Unkraut
Wege und Einfahrten sehen schnell unordentlich aus, wenn Unkraut aus allen Ritzen herauskommt. Wer kein Naturfreak ist, stört sich vielleicht daran oder möchte keine Blicke von den Nachbarn ernten. Man kann Unkraut auf Wegen, Terrassen, Einfahrten und dem Bürgersteig auch ohne Gift loswerden.
- Nach dem Regen lässt sich Unkraut leicht aus Ritzen und Fugen mit der Hand ausreißen
- Bei größeren Flächen kann man die Fugen mit einem Ritzenkratzer, einer Drahtbürste (gibt es jetzt auch mit langem Stiel) oder einem Spaten nach dem Regen leicht unkrautfrei bekommen
- Sehr effektiv ist ein Hochdruckreiniger, es gibt sie auch zum Ausleihen im Baumarkt
- Für kleine Flächen bietet der Gartenbedarf raffinierte Fugenkratzer
Autor: Silvia K. Müller, CSN-Chemical Sensitivity Network, Juni 2010
Literatur: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Unkrautvernichter auf Wegen verboten, 30. 4. 2007