Archiv der Kategorie ‘Krank durch Chemikalien‘

Verwendung von chemischen Haarfärbemitteln kann das Immunsystem beeinflussen

Haare-färbenDie ersten grauen Haare deuten unser Altern an und viele haben nur einen Gedanken: Die grauen Haare müssen verschwinden. Haarfärbemittel gibt es viele auf dem Markt, die meisten enthalten jedoch bedenkliche Chemikalien, um ihre färbende Wirkung zu entfalten. Erst kürzlich zeigten Wissenschaftler der Universität Kopenhagen, dass kommerz- ielle p-Phenylendiamin (PPD)-haltige Haar- färbemittel potente Aktivatoren für das Immun- systems sind, die bei Kontakt zu schweren Überempfindlichkeitsreaktionen in einem Tier- modell führten.

Jetzt betrieben die Wissenschaftler weitere Forschung, deren Ergebnis nur zwei Alternativen offenlässt: Entweder die grauen Haare akzeptieren oder zu einem unschäd- lichen Haarfärbemittel mit Wirkstoffen aus Pflanzen zu greifen.

Warum reagiert nicht jeder auf chemische Haarfarbe?

Durch ihre neue Studie wollten die Wissenschaftler aus Kopenhagen herausfinden, warum nicht jeder, sondern nur eine Minderheit bei Kontakt mit einem Permanent-Haarfärbemittel symptomatische Überempfindlichkeit entwickeln. Für das Wissen- schaftlerteam deutete dies darauf hin, dass die Mehrheit der Personen sich zwar nicht auf Haarfärbemittel sensibilisiert oder aber dass der Rest der Benutzer eine immunologische Toleranz entwickelt.

Versuche simulierten Verbrauchersituation

Für die Untersuchung, ob eine Immunantwort stattfindet, setzten die Wissenschaftler Mäuse wiederholt PPD-haltigen Haarfärbemittel in einer Weise aus, wie sie der Verbraucher in ähnlicher Weise ausgesetzt ist. Hierfür wurde ein kommerzielles Haarfärbemittel, das PPD enthält, an Versuchstieren getestet. Die lokale Immunantwort wurde durch Schwellung am Ohr und durch histologische Untersuchungen untersucht. Die Immunantwort in den Lymphknoten wurde von den Wissenschaftlern mittels Durchflusszytometrie, einer noch recht jungen Labortechnik, analysiert.

Entzündungen und Schwellungen durch wiederholten Kontakt schlimmer

Das Haarfärbemittel verursachte lokale Entzündungen, die durch Schwellung und Zellinfiltration der behandelten Ohren festgestellt wurden. Darüber hinaus verursachte der Kontakt mit dem Haarfärbemittel T-Zell-Aktivierung, was durch die T-Zell-Proliferation und die Produktion von IFNgamma und IL-17 in den Lymphknoten erkannt wurde. Die entzündliche Reaktion erfuhr nach dem vierten Kontakt gegenüber dem Haarfärbemittel ihren Höchststand.

Auswirkungen auf das Immunsystem festgestellt

Von diesem Punkt an wurde durch das Wissenschaftlerteam eine Hochregulation der regulatorischen T-Zellen und der IL-10 produzierende Zellen beobachtet. Die Studie zeigt also, dass PPD-haltige Haarfärbemittel das Immunsystem stark beeinflussen. Zusätzlich wurde erkennbar, dass sie potente Hautsensibilisatoren sind, die entzündlichen T-Zellen aktivieren und dass PPD-haltige Haarfärbemittel auch entzündungshemmende Mechanismen induzieren. Dies könnte erklären, warum viele Verbraucher Haarfärbemittel wiederholt ohne merkliche Entwicklung von Allergien verwenden können. Die Wissenschaftler aus Dänemark geben allerdings zu bedenken, dass einen das nicht in Sicherheit wiegen soll, denn genau diese Tatsache wirft die Frage auf, ob die immunmodulatorische Wirkung von Haarfärbemitteln nicht die Entwicklung von Autoimmunkrankheiten und Krebs beeinflussen kann.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 22.08.2010

Literatur:

Rubin IM, Dabelsteen S, Nielsen MM, White IR, Johansen JD, Geisler C, Bonefeld CM., Repeated exposure to hair dye induces regulatory T cells in mice, Department of International Health, Immunology and Microbiology, University of Copenhagen, Denmark, Br J Dermatol., Aug 13, 2010.

Herbizid-Verbot: Unkrautvernichter auf Pflaster und Wegen verboten

Herbizide-im-GartenGift ums Haus und im Garten schadet der Umwelt und der Gesundheit

Noch immer kann man in der warmen Jahreszeit Personen sehen, die mit der Giftspritze den Gehweg oder die Einfahrt an ihrem Haus von Unkraut befreien. Was die wenigsten wissen: Das ist verboten und kann richtig teuer werden. Wer zuwider handelt, muss mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50 000 Euro rechnen. Sich an das Verbot zu halten ist nicht nur wegen der Geldstrafe sinnvoll, sondern auch um die Gesundheit und Umwelt zu schonen, denn chemische Unkrautvernichter sind für beides sehr schädlich. Eine ganze Reihe von Unkrautvernichtern ist sogar krebserregend und steht teils wegen der Gefahr für Gesundheit und Umwelt auf der Liste für ein generelles Verbot. Jeder, der trotzdem solche giftigen Mittel benutzt, sollte bedenken, Herbizide werden bei der Anwendung zwangsläufig eingeatmet und mit den Schuhen ins Haus getragen. Eine erhebliche Gefährdung stellt die Anwendung von Unkrautvernichtern auch für Haustiere dar, insbesondere für Katzen, die ständig ihr Fell lecken.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Ob Wegerich, Löwenzahn oder Sternmoos: In der Pflasterfuge am Hauszugang, in der Garagenzufahrt oder auf der Terrasse blüht es wie im Garten – sehr zum Leidwesen des Eigentümers. Der feuchte Sommer hat die Pflanzenvegetation in den Spalten und Fugen der befestigten Wege stark begünstigt.

Pestizide, Herbizide, Fungizide verboten

Wenn der optische Eindruck unordentlich ist, rückt manch einer den jungen Pflänzchen mit Chemie zu Leibe. Was viele immer noch nicht wissen: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahren oder ähnliches ist durch das Pflanzenschutzgesetz verboten, teilt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Dieses grundsätzliche Verbot gilt auch für Hausmittel wie zum Beispiel Essigreiniger oder Salzwasser. In dem Augenblick, in dem diese Hausmittel zur Unkrautvernichtung eingesetzt werden, sind sie Pflanzenschutzmittel. Auch hier droht bei ungenehmigtem Einsatz ein Bußgeld in Höhe bis zu 50 000 Euro.

Verbot wegen Verseuchung der Gewässer

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nur auf Flächen erlaubt, die land- oder forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch genutzt werden. Weil die Mittel zur Unkrautbekämpfung häufig auf Flächen eingesetzt werden, von denen kein Oberflächenwasser versickern kann und dann über die Kanalisation entwässert werden, ist es hier verboten. Auch ein biologischer Abbau im Boden ist auf diesen Flächen nicht möglich. Wird etwa auf einem Gehweg oder einer Garageneinfahrt mit Plattenbelag ein Herbizid aufgebracht, kann das Mittel in die Kanalisation gelangen und den Wasserwerken große Probleme bereiten. Im Interesse des Wasser- und Umweltschutzes empfiehlt der Pflanzenschutzdienst, gegen unerwünschten Bewuchs mit mechanischen oder thermischen Methoden, wie Hacken oder Kratzen, Hochdruckreiniger oder Abflammgeräten vorzugehen. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel.

Ausnahmen nur im Einzelfall möglich und müssen beantragt werden

Das Herbizidverbot gilt für alle nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, also für Industriegelände, Bahngleise oder kommunale Flächen, wie Marktplätze oder Friedhofswege. Wer dafür verantwortlich ist, dass Gehwege verkehrssicher sind, wie Kommunen oder Firmen, kann eine Ausnahmegenehmigung von diesem Verbot erhalten.

Tipps zur giftfreien Entfernung von Unkraut

Wege und Einfahrten sehen schnell unordentlich aus, wenn Unkraut aus allen Ritzen herauskommt. Wer kein Naturfreak ist, stört sich vielleicht daran oder möchte keine Blicke von den Nachbarn ernten. Man kann Unkraut auf Wegen, Terrassen, Einfahrten und dem Bürgersteig auch ohne Gift loswerden.

  • Nach dem Regen lässt sich Unkraut leicht aus Ritzen und Fugen mit der Hand ausreißen
  • Bei größeren Flächen kann man die Fugen mit einem Ritzenkratzer, einer Drahtbürste (gibt es jetzt auch mit langem Stiel) oder einem Spaten nach dem Regen leicht unkrautfrei bekommen
  • Sehr effektiv ist ein Hochdruckreiniger, es gibt sie auch zum Ausleihen im Baumarkt
  • Für kleine Flächen bietet der Gartenbedarf raffinierte Fugenkratzer

Autor: Silvia K. Müller, CSN-Chemical Sensitivity Network, Juni 2010

Literatur: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Unkrautvernichter auf Wegen verboten, 30. 4. 2007

Gesundheitsrisiko Luftmatratzen

Luftmatratze

Der Sommer und die Badesaison nahen. Bunte Luftmatratzen für den Spass am See und im Schwimmbad warten schon in den Geschäften. Dort sollte man die meisten Luftmatratzen am besten lassen, wenn einem die eigene Gesundheit und die der Kinder am Herzen liegt. Ökotest hat die Sommerbegleiter auf Schadstoffe getestet, über das erschreckende Resultat berichtet BUND:

Bundesregierung muss handeln und gefährliche Chemikalien aus Alltagsprodukten verbannen

Berlin/Frankfurt: Zu den heute veröffentlichten Ergebnissen von “Ökotest”, nach denen alle von dem Magazin untersuchten Luftmatratzen mit gefährlichen Schadstoffen belastet sind, erklärte Sarah Häuser, Chemieexpertin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Die Badesaison startet mit einer Hiobsbotschaft: Für Kinder kann das Planschen mit Luftmatratzen zum Gesundheitsrisiko werden. Es ist inakzeptabel, dass ausgerechnet Produkte, mit denen vor allem Kinder in Berührung kommen, gefährliche Chemikalien in zum Teil extrem hohen Konzentrationen enthalten. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner muss handeln. Schadstoffhaltige Luftmatratzen dürfen nicht mehr verkauft werden.“

Besonders beunruhigend sei, dass in allen getesteten Luftmatratzen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nachgewiesen werden konnten. Diese seien krebserregend und erbgutschädigend und könnten über die Haut in den Körper gelangen. Acht der 13 getesteten Luftmatratzen enthielten erhöhte oder stark erhöhte PAK-Werte. Zudem seien in zahlreichen Luftmatratzen Weichmacher-Phthalate sowie zinnorganische Verbindungen entdeckt worden. Aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen könnten diese Stoffe das empfindliche Hormonsystem von Kindern stören. Zahlreiche Studien hätten gezeigt, dass Krankheiten wie Unfruchtbarkeit oder Krebs mit solchen Schadstoffen in Zusammenhang stünden. Aus neun Luftmatratzen habe sich außerdem das nervenschädigende Phenol gelöst.

Häuser: „Das geeignete Instrument, mit dem gefährliche Chemikalien aus Alltagsprodukten verbannt werden können, ist die europäische Chemikalienverordnung REACH. Allerdings wird deren Umsetzung nicht ernsthaft genug verfolgt. Obwohl REACH inzwischen seit drei Jahren in Kraft ist, sind erst 30 Stoffe als besonders gefährliche Chemikalien gelistet. In unseren Alltagsprodukten sind jedoch rund zweitausend gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die Bundesregierung muss endlich aktiv werden und alle riskanten Chemikalien auf die Liste der besonders gefährlichen Stoffe setzen. Mit REACH kann dann deren Verwendung beschränkt oder auch ganz verboten werden.“

BUND, Pressemitteilung vom 28. Mai 2010

Allergologen raten: Sparsamer Umgang mit Chemikalien vermindert Allergie-Risiko

Baby

Viele Kinder leiden an Allergien. Nach Schätzungen des Verbandes deutscher Allergologen ist heute jedes vierte Kind von Hautausschlägen, Heuschnupfen oder Asthma betroffen. Eltern sind besorgt und fragen sich, ob sie dem vorbeugen können. Das sei nur bedingt möglich, sagen Fachleute, da Allergien teilweise angeboren sind und alle Auslöser noch lange nicht bekannt sind. Studien zeigen aber, dass Eltern das Allergie-Risiko zumindest reduzieren können: Grundsätzlich sei es ratsam, mit Chemikalien so sparsam wie möglich umzugehen, und das bereits im Babyalter, sagt der Kinderarzt Uwe Büsching aus Bielefeld.

“Der Wickeltisch muss nicht mit Plastik ausgelegt und dann mit Hygienesprays behandelt werden.” Stattdessen sollte man gekochte Tücher aus Leinen oder Baumwolle als Wickelunterlage benutzen. Außerdem sei es völlig ausreichend, die Badewanne nur mit Wasser auszuspülen. Sie müsse nicht extra mit Chemikalien desinfiziert werden. Auch Weichspüler könnten Allergien auslösen, warnt der Kinderarzt. “Vor allem in den ersten vier Lebenswochen reagiert Babyhaut sehr empfindlich darauf.”

Die heutzutage oftmals übertriebene Hygiene von klein auf trage eine Mitschuld an der Zunahme körpereigener Überempfindlichkeitsreaktionen, sagt Uwe Büsching. “Kinder können sich ruhig mal schmutzig machen.” Denn der Kontakt mit Umwelt-Keimen fördere den Reifungsprozess des Immunsystems: Die Immunabwehr werde so regelrecht trainiert.

Verband Deutscher Allergologen, Sparsamer Umgang mit Chemikalien vermindert Allergie-Risiko, Köln, Pressemitteilung vom 18.05.2010

Nach Bisphenol-A-Verbot in Dänemark muss Verbraucherministerin Ilse Aigner nachziehen: Hormonell wirksame Chemikalien in Kinderartikeln gehören verboten

Dänisches-Parlament1

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte den Vorstoß der dänischen Regierung, ab dem 1. Juli die hormonell wirksame Chemikalie Bisphenol A in vielen Kinderprodukten zu verbieten. Von diesem Verbot betroffen seien Kunststoffprodukte aus Polycarbonat wie Babyfläschchen und Verpackungsmaterialien, die mit Kindernahrung in Kontakt kommen. Der BUND forderte Verbraucherministerin Ilse Aigner auf, dem dänischen Beispiel zu folgen und in Deutschland ein umfassendes Verbot des Schadstoffes in Kinderartikeln durchzusetzen. Bisphenol A (BPA) wird unter anderem mit Herz- und Kreislauferkrankungen, Störungen der Sexualentwicklung sowie Diabetes in Verbindung gebracht.

Jurek Vengels, BUND-Experte für Chemikalienpolitik: „Säuglinge und Kleinkinder reagieren besonders emp­findlich auf hormonartige Schadstoffe wie Bisphenol A. Verbraucherministerin Ilse Aigner darf nicht länger die Augen vor den Risiken der Chemikalie verschließen. Sie muss beim Schutz von Säuglingen und Kleinkindern vorangehen und ein Bisphenol-A-Verbot für Kinderartikel auf den Weg bringen.“

Mittlerweile bieten fast alle Hersteller neben konventionellen Kinderartikeln wie Babyfläschchen und Schnullern aus Polycarbonat auch Bisphenol-A-freie Produkte an. Dies zeige, dass der Stoff leicht zu ersetzen sei und einem Verbot nichts im Wege stünde. Auch in Frankreich und den USA würden entsprechende Bisphenol-A-Verbote bereits diskutiert.

BUND Pressemitteilung vom 31. März 2010

Neue Verordnung für Holzheizungen, Kaminöfen und Feuerungsanlagen trat in Kraft

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Verordnung schafft Voraussetzungen für eine nachhaltige Staubreduzierung

Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten ab dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen setzt jedoch verschiedene Luftschadstoffe wie Feinstaub frei und führt zu Geruchsbelästigungen – und dies in zunehmendem Maße. „Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert. Sie sorgen für eine bessere Luft, Gesundheit und mehr Lebensqualität. Damit ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Umweltpolitik gelegt“, sagte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen.

Mit der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. „Die Novelle der Kleinfeuerungsanlagen-verordnung löst die mittlerweile seit 1988 geltenden, völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab und fordert den aktuellen Stand der Technik“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes.

Die Regelungen im Einzelnen:

Die 1. BImSchV sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der jeweiligen Nachbarschaft reduzieren.

Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen. Das Sanierungsprogramm sieht die Nachrüstung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen vor.

So genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind sogar gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.

Nicht immer ist die Anlage Schuld, wenn der Schornstein qualmt. Vielen Betreibern fehlen das Wissen und die Erfahrung im Umgang mit den Feuerungsanlagen. Aus diesem Grund sieht die 1. BImSchV eine Beratung für die Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor. Außerdem wird der Brennstoff Holz künftig regelmäßig hinsichtlich Qualität im Zusammenhang mit anderen Überwachungsaufgaben überprüft.

Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren.

Literatur: Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium (BMU), Dessau-Roßlau, 19.03.2010

Gesetzesentwurf im Dänischen Parlament: Regelung von Duftstoffen im öffentlichen Bereich

Dänisches Parlament debattiert über Regelungen zu Duftstoffen

Seit einigen Jahren setzen sich zwei dänische MCS-Selbsthilfegruppen dafür ein, dass gesetzliche Regelungen für Duftstoffe und Parfüms im öffentlichen Bereich geschaffen werden. Insbesondere im Gesundheitswesen sollen Duftstoffe einer strikten Regelung unterzogen werden.

Durch ihre Chemikalien-Sensitivität (MCS) ist es den Mitgliedern der beiden Organisationen in der Regel nicht möglich, sich in ein Krankenhaus oder andere medizinische Einrichtungen zu begeben. Einer der Hauptgründe dafür sind Parfüms, After Shave, Weichspüler, Deo’s, Body Lotion’s und Raumduftsprays denen man überall begegnet. Schwere gesundheitliche Beschwerden sind für diese Erkrankten, als auch für Allergiker und Asthmatiker häufig die Folge.

Der mehrjährige massive Kampf durch die beiden dänischen Selbsthilfegruppen für Chemikaliensensible, MCS-SHG e.V. und MCS-Danmark trägt nun Früchte:

Im dänischen Parlament wurde am 23. Februar ein Gesetzesentwurf mit dem Titel: „Gesetzesentwurf zur Entwicklung von Richtlinien für Duftstoffe in Krankenhäusern und Kindertagesstätten“ debattiert.

Die von MCS-Danmark formulierte „Duftpolitik“ schuf die Grundlage für den Gesetzesentwurf. Diese Initiative erfolgte im Anschluss an eine Eingabe von MCS-Danmark vom November 2009 im dänischen Parlament. Die Eingabe war dem Ausschuss für Umwelt und Planung und dem Ausschuss für Gesundheit vorgelegt worden. Die beiden dänischen Organisationen ließen verlauten: „Wir sind superfroh, dass dieser Kampf nun endlich Früchte tragen wird!“

Einige der Vorstandsmitglieder von MCS-Danmark waren bei dieser ersten Behandlung des Gesetzesentwurfs anwesend.

Autor: CSN – Chemical Sensitivity Network, 23. Februar 2010

Rosmarin, ein Indikator für Schadstoffe der PCB Klasse

Rosmarin

Das Küchenkraut Rosmarin ist in erster Linie in den südlichen Ländern der Mittelmeerregion zuhause, aber auch in unseren Kräutergärten beheimatet. Für Lammgerichte ist es nahezu unendbehrlich. Wissenschaftler eines pharmakologischen Forschungsinstitutes in Italien fanden aktuell heraus, dass das beliebte Gewürzkraut Schadstoffe anreichert.

Das eigentliche Ziel der Studie, die italienische Wissenschaftler in der norditalienischen Region Mantua durchführten, war herauszufinden, ob die Bevölkerung durch Schadstoffrückstände in Obst und Gemüse erkranken kann. Die Region Mantua ist sehr industriereich und entsprechend ist die Belastung mit PCB’s und Furanen, die als Flammschutzmittel dienen. Beide Schadstoffklassen reichern sich im Körper an und gelten u.a. als krebserregend.

Die Konzentrationen der Schadstoffe, die von den Wissenschaftlern ermittelt wurden, waren gering und laut deren Einschätzung stellen sie keine direkte Gefahr für die Bevölkerung dar. Fast alle Gifte waren unter der Nachweisgrenze. Eines stellten die Forscher jedoch fest, nämlich, dass die PCB-Konzentrationen in Rosmarin viel höher waren als in jeder anderen Kultur, was darauf hindeutet, dass Rosmarin die Schadstoffklasse der PCB’s akkumuliert und dass diese Pflanze daher als “Wächter” zum Nachweis dieser Schadstoffe in der Umwelt vorgeschlagen werden kann.

Für den Verbraucher ist diese Studie eine Warnung, den Verbrauch von Rosmarin in der Küche dahingehend einzuschränken, dass man das Küchenkraut nur dann verwendet, wenn es aus schadstoffkontrolliertem Anbau kommt oder aus dem eigenen Garten, sofern man in einer unbelasteten Gegend und nicht in der Nähe von Industrie wohnt.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 16. Februar 2010

Literatur:

Grassi P, Fattore E, Generoso C, Fanelli R, Arvati M, Zuccato E.,(PCBs), polychlorinated dibenzo-p-dioxins (PCDDs) and dibenzofurans (PCDFs) in fruit and vegetables from an industrial area in northern Italy, Department of Environmental Health Sciences, Mario Negri Institute for Pharmacological Research, Chemosphere. 2010 Feb 10.

Gift-Cocktail in Kinderspielzeug: Gesetze verschärfen, Hersteller in die Verantwortung nehmen

Plastikspielzeug

Nürnberg/Berlin: Zum Auftakt der Internationalen Spielwarenmesse in Nürnberg warf der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) den Herstellern von Kunststoffspielzeug vor, durch mit Schadstoffen belastete Produkte die Kindergesundheit auf Spiel zu setzen. Dieses Spielzeug enthalte häufig hormonell wirksame Stoffe wie Weichmacher, bromierte Flammschutzmittel und Organozinnverbindungen. Die Chemikalien sammelten sich in Kinderkörpern zu einem gefährlichen Giftcocktail an und könnten das fein ausbalancierte Hormonsystem stören. Mögliche Folgen seien Verhaltensauffälligkeiten, Unfruchtbarkeit oder sogar Krebs. Weder die europäische Chemikalienverordnung noch die EU-Spielzeugrichtlinie schützten die Kindergesundheit ausreichend. Selbst das Bundesinstitut für Risikobewertung habe die Spielzeugrichtlinie kürzlich als unzureichend kritisiert.

Richard Mergner, Landesbeauftragter des Bund Naturschutz, dem BUND-Landesverband in Bayern: “Plüschige Teddys, Puppen und Planschtiere sind für unsere Kinder oft gefährliche Lieblinge. Die bisherigen Gesetze bieten nicht genügend Schutz. Hersteller und Händler dürfen nicht vor allem ihren Gewinninteressen folgen, wenn es auf Kosten der Gesundheit der Kinder geht. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner muss handeln: Riskante Chemikalien haben in Spielzeug nichts zu suchen.”

Der BUND warnte insbesondere vor einem “Cocktaileffekt” der hormonellen Chemikalien. Verschiedene Schadstoffe sammelten sich in den Körpern der Kinder an und könnten sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken. Grenzwerte für einzelne Stoffe seien dann nutzlos. Auch hier hinke die europäische Gesetzgebung den Erfordernissen hinterher. So habe der europäische Umweltministerrat die Kombinationseffekte von Chemikalien zwar anerkannt. Doch die EU-Kommission wolle bis 2012 erst einmal prüfen, inwieweit die bisherigen Gesetze ausreichend vor den sich addierenden Wirkungen unterschiedlicher Chemikalien schützten.

BUND-Chemieexpertin Sarah Häuser: “Wenn man bedenkt, mit wie vielen Gegenständen aus Kunststoff Kinder täglich in Berührung kommen, kann man sich vorstellen, dass dabei ein ziemlicher Schadstoffcocktail zusammenkommt. Die meisten dieser Stoffe lassen sich im Blut der Kinder nachweisen. Viele Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Unfruchtbarkeit sind die Folgen des Plastik-Overkills. Dabei gibt es für die Spielzeughersteller genügend Alternativen zu den gefährlichen Stoffen.”

Beim Kauf von Spielwaren empfiehlt der BUND auf unabhängige Prüfsiegel etwa des TÜV Rheinland zu achten. Das europäische CE-Prüfzeichen hingegen sei Verbrauchertäuschung, da es sich die Hersteller selbst verliehen. Insbesondere aus Nicht-EU-Ländern importierte Ware müsse effektiver durch die Zoll- und Länderbehörden kontrolliert werden, bevor sie auf den Markt gelange, forderte der BUND.

Literatur: BUND Pressemitteilung, Gift-Cocktail in Kinderspielzeug: Gesetze verschärfen, Hersteller in die Verantwortung nehmen, 4. Februar 2010

Fachärzte Umweltmedizin warnen vor Schweinegrippen-Impfung bei Risikogruppen

SchweinegrippeimpfungDer „Schweinegrippe-Impfstoff“ ist für Patienten mit chronischen Multisystem-Erkrankungen ungeeignet – hierzu zählen auch die Umweltkrankheiten MCS – Multiple Chemical Sensitivity und CFS – Chronic Fatique Syndrome. Diese Warnung sprach der Deutsche Berufsverband der Umweltmediziner in seiner Pressemitteilung vom 26. 10. 2009 aus: 

Pandemrix® stellt wegen fehlender Sicherheitsnachweise ein erhebliches Gesundheitsrisiko bei Massenimpfungen dar. Wegen der Haftungsfreistellung des Herstellers durch die Bundesregierung liegt das Risiko von Nebenwirkungen und/oder bleibenden Schäden durch den Impfstoff letztlich beim Patienten.

Der Deutsche Berufsverband der Umweltmediziner dbu hat trotz der in den Medien von Seiten der Regierung, des Paul-Ehrlich-Instituts wie des Herstellers geäußerten Unbedenklichkeitsbeteuerungen ernsthafte Bedenken gegen den von der Bundesregierung als einzigem für die breite Massenimpfung gegen die „neue Grippe“ zur Verfügung gestellten Pandemieimpfstoffes „Pandemrix®“ der Fa. GlaxoSmithKline (gsk).

Der dbu diskutiert an dieser Stelle weder den medizinischen Nutzen von Impfmaßnahmen im Allgemeinen noch die Notwendigkeit solcher Maßnahmen im bisher eher milden Verlauf der Schweinegrippepandemie.

Unsere Kritik richtet sich allein gegen die Pandemievaccine Pandemrix®.

  • Es bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Impfstoffes: in der Zulassungsphase wurde ein Impfstoff mit einem um 40% höheren Anteil an Virusantigen (5,25 µg) als die jetzt ausgelieferte Vaccine (3,75 µg) getestet. Es besteht noch kein eindeutiger Konsens ob die Impfung einmalig oder zweimalig pro Saison erfolgen soll!!!
  • Es bestehen erhebliche Zweifel an der Unbedenklichkeit des adjuvantierten Wirkverstärkers, da dieser erstmals verwendet wird. Der Impfstoff enthält 27,4 mg AS03, eine Emulsion aus Polysorbat, Squalen und Tocopherol. Ausreichende Studien dazu fehlen, da in der Erprobungsphase als Surrogatkriterium lediglich der Aufbau von Antikörpertitern bestimmt wurde und nicht etwaige Nebenwirkungen.
  • Hersteller wie amtliche Stellen verschweigen, dass Squalen im Gegensatz zur oralen Aufnahme (Squalen ist u.a. als Naturstoff z.B. in Olivenöl enthalten) bei subkutaner oder intramuskulärer Anwendung ein proinflammatorisches immunaktivierendes Immunogen ist.
  • Autoimmunkrankheiten können damit provoziert, bereits bestehende aktiviert werden. Squalen wird mit der Entstehung eines Guillan-Barré-Syndroms (GBS) in Zusammenhang gebracht und gilt heute als der Auslöser des Golf-Krieg-Syndroms (GWS). In Tierversuchen hat Squalen das Krankheitsbild einer rheumatoiden Arthritis ausgelöst.
  • Squalen aus Nahrungsquellen wird im Organismus v.a. in Membranen eingebaut. Eine impfbedingte Bildung von Squalenantikörpern löst an den Membranen chronische Entzündungen aus, die Erkrankungen wie GWS, aber auch degenerative Nervenerkrankungen wie MS, ALS, CIDP und GBS erklären.
  • Die Auslieferung des Impfstoffes in Mehrfachdosenampullen ist obsolet. In Einzeldosenampullen wären Quecksilber haltige Konservierungsstoffe wie das in Pandemrix enthaltene Thiomersal überflüssig. Auch Quecksilber löst erwiesenermaßen Autoimmunkrankheiten aus.
  • Da der Impfstoff weder an Kleinkindern noch an Schwangeren erprobt wurde (Einspruch der Ethikkommission), stellt die Forderung, gerade diese besonders gefährdete Bevölkerungsgruppe in der ersten Impfphase bevorzugt zu impfen, einen unzulässigen Feldversuch dar.
  • Für Umweltpatienten und Immunsupprimierte (z.B. AIDS)  stellt der Impfstoff ein höheres Risiko als die Schweinegrippe selbst dar.
  • Der Hersteller GlaxoSmithKline (gsk) ist laut Vertrag mit der BRD weitgehend von der Haftung freigestellt. Im Falle eines Impfschadens wird der betroffene Impfling statt gegen gsk gegen die Regierung und somit gegen den deutschen Staat klagen müssen, ein im Regelfall aussichtsloses Unterfangen.
  • Um nicht selbst in die Haftungsfalle zu geraten, muss der die Impfung durchführende Arzt den Patienten über alle Risiken der Impfung und des Impfstoffes sorgfältig aufklären. Es empfiehlt sich, diese Aufklärung im Beisein einer Helferin durchzuführen und mit einer Unterschrift vom Impfling bestätigen zu lassen. Die Aufklärung sollte auch die haftungsrechtlichen Besonderheiten umfassen. Auch der Hinweis darauf, dass andere, risikoärmere Impfstoffe in Europa existieren, diese aber wegen einer Fehlentscheidung der Bundesregierung für die deutsche Bevölkerung zur Zeit nicht zur Verfügung stehen, sollte in diesem Aufklärungsgespräch nicht fehlen.

Wegen den vorgenannten Gründen gibt der Vorstand des Deutschen Berufsverbandes der Umweltmediziner folgende Empfehlung heraus:

 

Aus allgemeinmedizinischen und umweltmedizinischen Überlegungen heraus rät der dbu dringend von der Durchführung einer Impfung mit Pandemrix® ab!

Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes der Umweltmediziner, Dr.med. Hans-Peter Donate, am 26. 10. 2009, für den Vorstand des dbu, ViSdPG