Archiv der Kategorie ‘Multiple Chemical Sensitivity‘

Gesetzesentwurf im Dänischen Parlament: Regelung von Duftstoffen im öffentlichen Bereich

Dänisches Parlament debattiert über Regelungen zu Duftstoffen

Seit einigen Jahren setzen sich zwei dänische MCS-Selbsthilfegruppen dafür ein, dass gesetzliche Regelungen für Duftstoffe und Parfüms im öffentlichen Bereich geschaffen werden. Insbesondere im Gesundheitswesen sollen Duftstoffe einer strikten Regelung unterzogen werden.

Durch ihre Chemikalien-Sensitivität (MCS) ist es den Mitgliedern der beiden Organisationen in der Regel nicht möglich, sich in ein Krankenhaus oder andere medizinische Einrichtungen zu begeben. Einer der Hauptgründe dafür sind Parfüms, After Shave, Weichspüler, Deo’s, Body Lotion’s und Raumduftsprays denen man überall begegnet. Schwere gesundheitliche Beschwerden sind für diese Erkrankten, als auch für Allergiker und Asthmatiker häufig die Folge.

Der mehrjährige massive Kampf durch die beiden dänischen Selbsthilfegruppen für Chemikaliensensible, MCS-SHG e.V. und MCS-Danmark trägt nun Früchte:

Im dänischen Parlament wurde am 23. Februar ein Gesetzesentwurf mit dem Titel: „Gesetzesentwurf zur Entwicklung von Richtlinien für Duftstoffe in Krankenhäusern und Kindertagesstätten“ debattiert.

Die von MCS-Danmark formulierte „Duftpolitik“ schuf die Grundlage für den Gesetzesentwurf. Diese Initiative erfolgte im Anschluss an eine Eingabe von MCS-Danmark vom November 2009 im dänischen Parlament. Die Eingabe war dem Ausschuss für Umwelt und Planung und dem Ausschuss für Gesundheit vorgelegt worden. Die beiden dänischen Organisationen ließen verlauten: „Wir sind superfroh, dass dieser Kampf nun endlich Früchte tragen wird!“

Einige der Vorstandsmitglieder von MCS-Danmark waren bei dieser ersten Behandlung des Gesetzesentwurfs anwesend.

Autor: CSN – Chemical Sensitivity Network, 23. Februar 2010

Gift-Cocktail in Kinderspielzeug: Gesetze verschärfen, Hersteller in die Verantwortung nehmen

Plastikspielzeug

Nürnberg/Berlin: Zum Auftakt der Internationalen Spielwarenmesse in Nürnberg warf der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) den Herstellern von Kunststoffspielzeug vor, durch mit Schadstoffen belastete Produkte die Kindergesundheit auf Spiel zu setzen. Dieses Spielzeug enthalte häufig hormonell wirksame Stoffe wie Weichmacher, bromierte Flammschutzmittel und Organozinnverbindungen. Die Chemikalien sammelten sich in Kinderkörpern zu einem gefährlichen Giftcocktail an und könnten das fein ausbalancierte Hormonsystem stören. Mögliche Folgen seien Verhaltensauffälligkeiten, Unfruchtbarkeit oder sogar Krebs. Weder die europäische Chemikalienverordnung noch die EU-Spielzeugrichtlinie schützten die Kindergesundheit ausreichend. Selbst das Bundesinstitut für Risikobewertung habe die Spielzeugrichtlinie kürzlich als unzureichend kritisiert.

Richard Mergner, Landesbeauftragter des Bund Naturschutz, dem BUND-Landesverband in Bayern: “Plüschige Teddys, Puppen und Planschtiere sind für unsere Kinder oft gefährliche Lieblinge. Die bisherigen Gesetze bieten nicht genügend Schutz. Hersteller und Händler dürfen nicht vor allem ihren Gewinninteressen folgen, wenn es auf Kosten der Gesundheit der Kinder geht. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner muss handeln: Riskante Chemikalien haben in Spielzeug nichts zu suchen.”

Der BUND warnte insbesondere vor einem “Cocktaileffekt” der hormonellen Chemikalien. Verschiedene Schadstoffe sammelten sich in den Körpern der Kinder an und könnten sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken. Grenzwerte für einzelne Stoffe seien dann nutzlos. Auch hier hinke die europäische Gesetzgebung den Erfordernissen hinterher. So habe der europäische Umweltministerrat die Kombinationseffekte von Chemikalien zwar anerkannt. Doch die EU-Kommission wolle bis 2012 erst einmal prüfen, inwieweit die bisherigen Gesetze ausreichend vor den sich addierenden Wirkungen unterschiedlicher Chemikalien schützten.

BUND-Chemieexpertin Sarah Häuser: “Wenn man bedenkt, mit wie vielen Gegenständen aus Kunststoff Kinder täglich in Berührung kommen, kann man sich vorstellen, dass dabei ein ziemlicher Schadstoffcocktail zusammenkommt. Die meisten dieser Stoffe lassen sich im Blut der Kinder nachweisen. Viele Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Unfruchtbarkeit sind die Folgen des Plastik-Overkills. Dabei gibt es für die Spielzeughersteller genügend Alternativen zu den gefährlichen Stoffen.”

Beim Kauf von Spielwaren empfiehlt der BUND auf unabhängige Prüfsiegel etwa des TÜV Rheinland zu achten. Das europäische CE-Prüfzeichen hingegen sei Verbrauchertäuschung, da es sich die Hersteller selbst verliehen. Insbesondere aus Nicht-EU-Ländern importierte Ware müsse effektiver durch die Zoll- und Länderbehörden kontrolliert werden, bevor sie auf den Markt gelange, forderte der BUND.

Literatur: BUND Pressemitteilung, Gift-Cocktail in Kinderspielzeug: Gesetze verschärfen, Hersteller in die Verantwortung nehmen, 4. Februar 2010

Fachärzte Umweltmedizin warnen vor Schweinegrippen-Impfung bei Risikogruppen

SchweinegrippeimpfungDer „Schweinegrippe-Impfstoff“ ist für Patienten mit chronischen Multisystem-Erkrankungen ungeeignet – hierzu zählen auch die Umweltkrankheiten MCS – Multiple Chemical Sensitivity und CFS – Chronic Fatique Syndrome. Diese Warnung sprach der Deutsche Berufsverband der Umweltmediziner in seiner Pressemitteilung vom 26. 10. 2009 aus: 

Pandemrix® stellt wegen fehlender Sicherheitsnachweise ein erhebliches Gesundheitsrisiko bei Massenimpfungen dar. Wegen der Haftungsfreistellung des Herstellers durch die Bundesregierung liegt das Risiko von Nebenwirkungen und/oder bleibenden Schäden durch den Impfstoff letztlich beim Patienten.

Der Deutsche Berufsverband der Umweltmediziner dbu hat trotz der in den Medien von Seiten der Regierung, des Paul-Ehrlich-Instituts wie des Herstellers geäußerten Unbedenklichkeitsbeteuerungen ernsthafte Bedenken gegen den von der Bundesregierung als einzigem für die breite Massenimpfung gegen die „neue Grippe“ zur Verfügung gestellten Pandemieimpfstoffes „Pandemrix®“ der Fa. GlaxoSmithKline (gsk).

Der dbu diskutiert an dieser Stelle weder den medizinischen Nutzen von Impfmaßnahmen im Allgemeinen noch die Notwendigkeit solcher Maßnahmen im bisher eher milden Verlauf der Schweinegrippepandemie.

Unsere Kritik richtet sich allein gegen die Pandemievaccine Pandemrix®.

  • Es bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Impfstoffes: in der Zulassungsphase wurde ein Impfstoff mit einem um 40% höheren Anteil an Virusantigen (5,25 µg) als die jetzt ausgelieferte Vaccine (3,75 µg) getestet. Es besteht noch kein eindeutiger Konsens ob die Impfung einmalig oder zweimalig pro Saison erfolgen soll!!!
  • Es bestehen erhebliche Zweifel an der Unbedenklichkeit des adjuvantierten Wirkverstärkers, da dieser erstmals verwendet wird. Der Impfstoff enthält 27,4 mg AS03, eine Emulsion aus Polysorbat, Squalen und Tocopherol. Ausreichende Studien dazu fehlen, da in der Erprobungsphase als Surrogatkriterium lediglich der Aufbau von Antikörpertitern bestimmt wurde und nicht etwaige Nebenwirkungen.
  • Hersteller wie amtliche Stellen verschweigen, dass Squalen im Gegensatz zur oralen Aufnahme (Squalen ist u.a. als Naturstoff z.B. in Olivenöl enthalten) bei subkutaner oder intramuskulärer Anwendung ein proinflammatorisches immunaktivierendes Immunogen ist.
  • Autoimmunkrankheiten können damit provoziert, bereits bestehende aktiviert werden. Squalen wird mit der Entstehung eines Guillan-Barré-Syndroms (GBS) in Zusammenhang gebracht und gilt heute als der Auslöser des Golf-Krieg-Syndroms (GWS). In Tierversuchen hat Squalen das Krankheitsbild einer rheumatoiden Arthritis ausgelöst.
  • Squalen aus Nahrungsquellen wird im Organismus v.a. in Membranen eingebaut. Eine impfbedingte Bildung von Squalenantikörpern löst an den Membranen chronische Entzündungen aus, die Erkrankungen wie GWS, aber auch degenerative Nervenerkrankungen wie MS, ALS, CIDP und GBS erklären.
  • Die Auslieferung des Impfstoffes in Mehrfachdosenampullen ist obsolet. In Einzeldosenampullen wären Quecksilber haltige Konservierungsstoffe wie das in Pandemrix enthaltene Thiomersal überflüssig. Auch Quecksilber löst erwiesenermaßen Autoimmunkrankheiten aus.
  • Da der Impfstoff weder an Kleinkindern noch an Schwangeren erprobt wurde (Einspruch der Ethikkommission), stellt die Forderung, gerade diese besonders gefährdete Bevölkerungsgruppe in der ersten Impfphase bevorzugt zu impfen, einen unzulässigen Feldversuch dar.
  • Für Umweltpatienten und Immunsupprimierte (z.B. AIDS)  stellt der Impfstoff ein höheres Risiko als die Schweinegrippe selbst dar.
  • Der Hersteller GlaxoSmithKline (gsk) ist laut Vertrag mit der BRD weitgehend von der Haftung freigestellt. Im Falle eines Impfschadens wird der betroffene Impfling statt gegen gsk gegen die Regierung und somit gegen den deutschen Staat klagen müssen, ein im Regelfall aussichtsloses Unterfangen.
  • Um nicht selbst in die Haftungsfalle zu geraten, muss der die Impfung durchführende Arzt den Patienten über alle Risiken der Impfung und des Impfstoffes sorgfältig aufklären. Es empfiehlt sich, diese Aufklärung im Beisein einer Helferin durchzuführen und mit einer Unterschrift vom Impfling bestätigen zu lassen. Die Aufklärung sollte auch die haftungsrechtlichen Besonderheiten umfassen. Auch der Hinweis darauf, dass andere, risikoärmere Impfstoffe in Europa existieren, diese aber wegen einer Fehlentscheidung der Bundesregierung für die deutsche Bevölkerung zur Zeit nicht zur Verfügung stehen, sollte in diesem Aufklärungsgespräch nicht fehlen.

Wegen den vorgenannten Gründen gibt der Vorstand des Deutschen Berufsverbandes der Umweltmediziner folgende Empfehlung heraus:

 

Aus allgemeinmedizinischen und umweltmedizinischen Überlegungen heraus rät der dbu dringend von der Durchführung einer Impfung mit Pandemrix® ab!

Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes der Umweltmediziner, Dr.med. Hans-Peter Donate, am 26. 10. 2009, für den Vorstand des dbu, ViSdPG

Urteil: Möbel die Chemikalien ausdünsten, müssen zurückgenommen werden – auch nach über einem Jahr

Schlafzimmermöbel gasen Chemikalien aus - Gericht sagt, das darf nicht seinMöbel die Chemikaliengeruch ausdünsten, müssen zurückgenommen werden

Zur Frage, ob ein von Schlafzimmermöbeln über längere Zeit ausgehender unangenehmer Geruch den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt

Wenn Schlafzimmermöbel auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist es ohne Belang, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind.

Das entschied das Landgericht Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg, und verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 6.200 €. Der Geruch und die damit verbundene nachvollziehbare Sorge der Käuferin, dass dadurch ihre Gesundheit gefährdet werde, verhindern nach Auffassung der Gerichte einen ungestörten Gebrauch der Schlafzimmereinrichtung.

Sachverhalt

Rund ein Drittel seiner Lebenszeit verbringt der Mensch schlafend, so dass das Schlafzimmer regelmäßig der am längsten genutzte Raum ist. In ihrem Refugium wollte es die Klägerin daher gemütlich haben und kaufte beim Beklagten eine Einrichtung in Esche massiv für rund 6.200 €. Doch auch Monate nach dem Kauf verströmten die Möbel einen unangenehmen Chemikaliengeruch. Die Klägerin monierte das, der Verkäufer konnte aber keine Abhilfe schaffen. Als eine Raumluftanalyse eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen ergab, trat die Klägerin vom Kauf zurück und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Gerichtsentscheidung

Mit Erfolg, denn das Landgericht Coburg gab ihrer Klage statt. Auch noch 13 Monate nach der Anlieferung ging von der Schlafzimmereinrichtung ein störender Geruch aus. Unabhängig von der Frage, ob es für die organischen Verbindungen einen verbindlichen Grenzwert gibt und dieser überschritten war, eignen sich die Möbel nicht für die gewöhnliche Verwendung, also das Schlafen in dem mit ihnen ausgestatteten Raum, und sind deshalb mangelhaft. Denn auch ohne besondere Vereinbarung kann ein Käufer solcher Möbel erwarten, dass sie geruchsneutral sind oder Geruchsentwicklungen, die wegen der Lackierung unvermeidbar sind, zumindest alsbald nach dem Aufstellen verschwinden.

Fazit

In Schlafzimmermöbeln, die einem buchstäblich stinken, muss man nicht in seine Träume sinken.

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Literatur:

Landgericht Coburg, Wenn das Schlafzimmer dem Käufer stinkt, Pressemitteilung 426/09, 28. August 2009

LG Coburg, Urteil vom 13.5.2009, Az: 21 O 28/09; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 13.7. und 7.8.2009, Az: 6 U 30/09; rechtskräftig

Umweltkrankheiten, eine Ärzteinformation beseitigt Unklarheiten und unterstützt Ärzte und Patienten

Ärzte oft nicht über Umweltkrankheiten informiert

Ein Arztbesuch kann frustrierend verlaufen, wenn eine der Umweltkrankheiten wie MCS, CFS, FMS, TE oder EMS vorliegt. Kaum ein niedergelassener Arzt kennt sich mit Multiple Chemical Sensitivity (MCS), Chronic Fatigue Syndrome (CFS), Fibromyalgie (FMS), Toxischer Enzephalopathie (TE) oder Elektrosensbilität (EMS) aus. Obwohl sie häufig auftreten und für Erkrankte rasche Hilfe die Prognose drastisch verbessert. Im Praxisalltag sieht es jedoch so aus, dass, wenn ein Patient den Verdacht äußert, dass er unter einer der genannten Umweltkrankheiten leidet, er in vielen Fällen die Antwort erhält,: „Noch nie gehört“. Noch frustrierender als ein „noch nie gehört“, ist eine prompte Äußerung, über diese Krankheiten wisse man noch nichts, sie seien aber psychisch bedingt – soviel sei klar.

 

Um vorherrschende Unkenntnis zu eliminieren und zu verhindern, dass Patienten, die unter Umweltkrankheiten leiden, falsch „einsortiert“ werden, haben Experten eine Ärzteinformation erstellt. Denn eines haben diese Krankheiten gemeinsam, sie sind als körperlich bedingte Krankheiten anerkannt und es existieren Diagnosekriterien, mit denen ein Arzt in der Lage sein könnte, eine solche Umweltkrankheit zu erkennen.

 

Die ÄRZTEINFORMATION, die vom Arbeitskreis Anerkennung, der aus einem Umweltmediziner, einem Rechtsanwalt und einem Sachverständigen für Umweltfragen besteht, in Kooperation mit dem CSN – Chemical Sensitivity Network erarbeitet wurde, kann ausgedruckt werden und bei Verdacht auf eine Umweltkrankheit dem behandelnden Arzt oder bei Behörden vorgelegt werden.

 

Für alle, die Schwierigkeiten haben, die Broschüre in passabler Qualität auszudrucken, gibt es einen kostenlosen Service. Die Ärzteinformation kann bei CSN – Chemical Sensitivity Network, Mühlwiesenstr. 2, 55743 Kirschweiler gegen einen mit 1.45€ frankierten, mit Adresse versehenen Din A5 Rückumschlag angefordert werden. Es werden jeweils 5 Ärzteinformationen pro Person auf speziellem festem Papier gedruckt kostenlos bereitgehalten.

 

Zum Anschauen und Ausdrucken anklicken >>> Ärzteinformation

Allergiker und Chemikaliensensible, aufgepasst mit Weihnachtsbäumen

Krank durch WeihnachtsbaumAllergisch auf den Weihnachtsbaum sind viele Menschen, die unter Schimmelpilzallergie oder Chemikaliensensitivität / MCS leiden. Weihnachtsbäume, die man zu kaufen bekommt, sind fast ausnahmslos in Plantagen gewachsen und wurden bereits Wochen vor dem Heiligabend geschlagen. Sie sind mit Schimmelsporen, die das bloße Auge nicht erkennen kann, übersät. Aber auch ein frisch geschlagener Baum kann ein Problem für all jene sein, die auf Schimmelpilze reagieren. Fast unmittelbar nachdem man einen Weihnachtsbaum in einen Eimer Wasser oder einen mit Wasser gefüllten Christbaumständer stellt, wächst der Schimmel. Was man wissen muss: Auf Schimmel reagiert fast jeder allergisch. 

Was bleibt einem übrig, wenn man auf den Weihnachtsbaum allergisch reagiert? Entweder versucht man es mit einem künstlichen Weihnachtsbaum oder man kauft einen ganz frisch geschlagenen Baum. Ein künstlicher Baum sollte allerdings vor dem Aufstellen “geduscht” werden, weil er durch die Lagerung auf dem Dachboden, im Keller oder in Lagern mit Staub und ev. auch mit Schimmelsporen behaftet sein kann. Wird ein echter Weihnachtsbaum gewählt, sollte dieser nur möglichst kurz im Haus behalten werden.

Gericht nimmt Klage wegen Krankheit durch Parfum einer Angestellten an

Krank durch Parfum der KolleginDas Szenario könnte in jedem Büro stattgefunden haben. Eine Mitarbeiterin benutzt starkes Parfum oder andere Kosmetika mit Duftstoffen im Übermaß. Eine der Kolleginnen hält es nicht aus, bittet um Verständnis und den Parfumgebrauch zu minimieren oder einzustellen, weil sie z.B. Kopfschmerzen, Schwindel oder schwere Atemwegsbeschwerden bekommt. Nichts passiert, die Kollegin bleibt bei ihrem Parfum, will nicht verzichten. Ihre Kollegin wird immer kränker und muss öfter Zuhause bleiben. Eine Amerikanerin sah dies nicht ein und ging vor Gericht. Der Richter hat den Fall diese Woche zur Verhandlung zugelassen.  

Durch Parfum arbeitsunfähig

Eine Angestellte einer Planungsbehörde hatte im vergangenen Jahr ihren Arbeitgeber, die Stadt Detroit verklagt, weil das starke Parfüm einer Mitarbeiterin ihre Arbeitsfähigkeit verhinderte. Der Gerichtsprozess wurde im vergangenen Jahr vor dem US Bezirksgericht in Detroit verhandelt. Die Stadt ging in Widerspruch, der Richter entschied am vergangenen Dienstag, dass die Klägerin einen berechtigten Grund hätte und der Prozess weiter fortgeführt würde. Aussicht auf Erfolg besteht, wie ein ähnlicher Fall beweist.

 

Ohne Rücksicht auf die Gesundheit der Kollegin

McBride hatte ihre Arbeit bei der Planungsbehörde im Jahr 2000 angetreten. Die vorgebrachten Probleme begannen im Juli 2006, als eine neue Kollegin in die Abteilung kam. Sie wurde augenblicklich krank durch deren Parfum und persönlichen Raumduftvernebler.

McBride berichtete damals, dass sie seitdem signifikante Zeit von ihrer Arbeit fernbleiben musste. Sie hätte sogar eine Fertilitätsbehandlung abbrechen müssen, weil sie andere Medikamente nehmen musste.

 

Die Klageschrift legt dar, dass die Mitarbeiterin einen starken Duft benutze und einen Raumduftvernebler im Arbeitsraum betrieb, der dafür sorgte, dass McBride krank nach Hause gehen musste. Die Dame willigte später zwar ein, damit aufzuhören, den Raumduftvernebler zu betreiben, benutzte aber weiterhin ihr Parfüm.


Die Anklage McBrides besagte, dass ihre Arbeitsumgebung den Americans with Disabilities Act, die amerikanische Schwerbehindertengesetzgebung, verletze. McBride bat um ein Verbot solcher Duftstoffe auf ihrem Arbeitsplatz und führte Atemwegsbeschwerden und unspezifische Symptome an.

 

Richter erkennt Beschwerden an

Gegenüber der Tageszeitung Detroit News gab Richter Zatkoff zu verstehen, dass Susann McBride ausreichend Nachweis erbracht hätte, dass ihre Atmung signifikant eingeschränkt sei durch das Parfum einer Mitarbeiterin und dass es eine mögliche Beschwerde gemäß dem staatlichen Gesetz zum Schutz von Behinderten sei, das dazu diene, Behinderte vor Diskriminierung an öffentlichen Orten und Arbeitsplätzen zu schützen. Es sei nicht klar, ob die Stadt angemessene Schritte eingeleitet hätte, um McBrides Beschwerden entgegenzukommen.

 

Alison Johnson, Vorsitzende der Chemical Sensitivity Foundation, einer gemeinnützigen Stiftung, die sich für die Rechte Chemikaliensensibler einsetzt, sagte gegenüber der Zeitung:“ Diese Sensitivitäten gegenüber Parfum sind sehr real, und ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie viele Leben sie ruinieren. Vielleicht ist dies ein Anfang, um anzuerkennen, dass diese Dinge sehr ernsthaft sind.“

 

McBride kämpfe in erster Linie nicht um Geld, sondern um die Menschen über diese Thematik aufzuklären und um freiwillige Kooperation zur Unterstützung der Betroffenen zu erwirken, dort wo es möglich ist.

 

Aussicht auf Erfolg ist möglich
Der Fall von Susann McBride hat Aussicht auf Erfolg. Im Jahr 2005 gewann DJ Eric Weber 10.6 Millionen Dollar durch einen Urteilsspruch gegen ihren Arbeitgeber WYCD (99.5 FM), nachdem sie erklärt hatte, dass sie durch das Parfüm eines Radiokollegen krank gemacht wurde. Aber Bezirksrichter George Caram Steeh reduzierte die Urteilssumme auf 814.000 Dollar, weil für ihn der Beweis nicht klar war, dass Weber Parfümallergie habe.

 

Die Verhandlung des McBride Falles wird für nächstes Jahr erwartet.

Der Anwalt von McBride und Alison Johnson, die Vorsitzende der Stiftung für Chemikaliensensible, sagten am Mittwoch einstimmig, dass Richter Zatkoff’s Entscheidung, den Fall weiter zu verhandeln, äußerst signifikant sei.

 

Autor:

Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 27.11.2008