Archiv der Kategorie ‘Umweltkrankheiten‘

Strikte Vermeidung – der beste Weg zur Behandlung und Prävention von Nahrungsmittelallergien?

Labor

Wissenschaftler einer renommierten amerikanischen Universität ermittelten kürzlich in einer Studie, ob strenge Allergenkarenz die am besten geeignete Strategie für den Umgang mit Nahrungsmittelallergien ist oder ob sie deren Verhütung dient. Herkömmlicherweise gilt die Karenz gegenüber den Lebensmitteln, die man nicht verträgt, als Standarttherapie bei Allergien auf Nahrungsmittel. Dieser Rat beruht in erster Line auf der Annahme, dass ein Kontakt in eine allergische Reaktion münden kann und dass Meidung die Genesung beschleunigt. Neuere Studien stellen diese Annahme in Frage.

Erhitzen tötet Allergene zum Großteil ab

Aktuelle Studien zeigen, dass die meisten Kinder mit Milch-Allergie und Ei-Allergie diese Lebensmittel dann tolerieren, wenn sie stark erhitzt wurden. Darüber hinaus belegen klinische Studien, dass Essen winziger Mengen des Nahrungsmittels, auf das reagiert wird, zu einer Desensibilisierung führen kann. An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass dieses Procedere natürlich nur in Gegenwart eines Arztes oder in einer Allergieklinik durchgeführt werden darf, wenn ein Kind unter schweren allergischen Reaktionen leidet.

Spätes Einführen von Allergenen bietet keinen Vorteil

Kürzlich erschienene epidemiologische Studien unterstützten die bisherige Annahme nicht, dass eine verzögerte Einführung von hoch allergenen Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder eine Entstehung von Nahrungsmittelallergien verhindert. In der Tat legen die neueren Daten nahe, dass Verzögerungen die Risiken, eine Allergie zu entwickeln, sogar erhöhen können.

Biomarker könnten bessere Erkenntnisse liefern

Die neuesten Daten deuten darauf hin, dass strenge Allergenkarenz als Behandlung nicht immer notwendig ist. Exposition gegenüber einem speziellen Nahrungsmittel kann sogar eine therapeutische Maßnahme sein. Eine erweiterte Verzögerung bei der Einführung von Nahrungsmittelallergenen bei der Ernährung von Kleinkindern kann das Allergierisiko sogar erhöhen, teilen die Wissenschaftler in ihrem Bericht mit. In vielen Fällen sei die strikte Vermeidung für eine Behandlung jedoch eindeutig erforderlich, daher halten die Wissenschaftler des Mount Sinai Hospital weitere Studien für notwendig, um die Risiken und Vorteile der Exposition gegenüber Allergenen noch genauer zu ermitteln. Besonderen Stellenwert räumen sie der Identifizierung von Biomarkern für Patienten ein, die auf Nahrungsmittel reagieren.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 23. Februar, 2010.

Literatur:

Kim JS, Sicherer S., Should avoidance of foods be strict in prevention and treatment of food allergy?, Jaffe Food Allergy Institute, Mount Sinai School of Medicine, New York, New York, USA, Curr Opin Allergy Clin Immunol. 16. Februar 2010.

Gesetzesentwurf im Dänischen Parlament: Regelung von Duftstoffen im öffentlichen Bereich

Dänisches Parlament debattiert über Regelungen zu Duftstoffen

Seit einigen Jahren setzen sich zwei dänische MCS-Selbsthilfegruppen dafür ein, dass gesetzliche Regelungen für Duftstoffe und Parfüms im öffentlichen Bereich geschaffen werden. Insbesondere im Gesundheitswesen sollen Duftstoffe einer strikten Regelung unterzogen werden.

Durch ihre Chemikalien-Sensitivität (MCS) ist es den Mitgliedern der beiden Organisationen in der Regel nicht möglich, sich in ein Krankenhaus oder andere medizinische Einrichtungen zu begeben. Einer der Hauptgründe dafür sind Parfüms, After Shave, Weichspüler, Deo’s, Body Lotion’s und Raumduftsprays denen man überall begegnet. Schwere gesundheitliche Beschwerden sind für diese Erkrankten, als auch für Allergiker und Asthmatiker häufig die Folge.

Der mehrjährige massive Kampf durch die beiden dänischen Selbsthilfegruppen für Chemikaliensensible, MCS-SHG e.V. und MCS-Danmark trägt nun Früchte:

Im dänischen Parlament wurde am 23. Februar ein Gesetzesentwurf mit dem Titel: „Gesetzesentwurf zur Entwicklung von Richtlinien für Duftstoffe in Krankenhäusern und Kindertagesstätten“ debattiert.

Die von MCS-Danmark formulierte „Duftpolitik“ schuf die Grundlage für den Gesetzesentwurf. Diese Initiative erfolgte im Anschluss an eine Eingabe von MCS-Danmark vom November 2009 im dänischen Parlament. Die Eingabe war dem Ausschuss für Umwelt und Planung und dem Ausschuss für Gesundheit vorgelegt worden. Die beiden dänischen Organisationen ließen verlauten: „Wir sind superfroh, dass dieser Kampf nun endlich Früchte tragen wird!“

Einige der Vorstandsmitglieder von MCS-Danmark waren bei dieser ersten Behandlung des Gesetzesentwurfs anwesend.

Autor: CSN – Chemical Sensitivity Network, 23. Februar 2010

Fachärzte Umweltmedizin warnen vor Schweinegrippen-Impfung bei Risikogruppen

SchweinegrippeimpfungDer „Schweinegrippe-Impfstoff“ ist für Patienten mit chronischen Multisystem-Erkrankungen ungeeignet – hierzu zählen auch die Umweltkrankheiten MCS – Multiple Chemical Sensitivity und CFS – Chronic Fatique Syndrome. Diese Warnung sprach der Deutsche Berufsverband der Umweltmediziner in seiner Pressemitteilung vom 26. 10. 2009 aus: 

Pandemrix® stellt wegen fehlender Sicherheitsnachweise ein erhebliches Gesundheitsrisiko bei Massenimpfungen dar. Wegen der Haftungsfreistellung des Herstellers durch die Bundesregierung liegt das Risiko von Nebenwirkungen und/oder bleibenden Schäden durch den Impfstoff letztlich beim Patienten.

Der Deutsche Berufsverband der Umweltmediziner dbu hat trotz der in den Medien von Seiten der Regierung, des Paul-Ehrlich-Instituts wie des Herstellers geäußerten Unbedenklichkeitsbeteuerungen ernsthafte Bedenken gegen den von der Bundesregierung als einzigem für die breite Massenimpfung gegen die „neue Grippe“ zur Verfügung gestellten Pandemieimpfstoffes „Pandemrix®“ der Fa. GlaxoSmithKline (gsk).

Der dbu diskutiert an dieser Stelle weder den medizinischen Nutzen von Impfmaßnahmen im Allgemeinen noch die Notwendigkeit solcher Maßnahmen im bisher eher milden Verlauf der Schweinegrippepandemie.

Unsere Kritik richtet sich allein gegen die Pandemievaccine Pandemrix®.

  • Es bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Impfstoffes: in der Zulassungsphase wurde ein Impfstoff mit einem um 40% höheren Anteil an Virusantigen (5,25 µg) als die jetzt ausgelieferte Vaccine (3,75 µg) getestet. Es besteht noch kein eindeutiger Konsens ob die Impfung einmalig oder zweimalig pro Saison erfolgen soll!!!
  • Es bestehen erhebliche Zweifel an der Unbedenklichkeit des adjuvantierten Wirkverstärkers, da dieser erstmals verwendet wird. Der Impfstoff enthält 27,4 mg AS03, eine Emulsion aus Polysorbat, Squalen und Tocopherol. Ausreichende Studien dazu fehlen, da in der Erprobungsphase als Surrogatkriterium lediglich der Aufbau von Antikörpertitern bestimmt wurde und nicht etwaige Nebenwirkungen.
  • Hersteller wie amtliche Stellen verschweigen, dass Squalen im Gegensatz zur oralen Aufnahme (Squalen ist u.a. als Naturstoff z.B. in Olivenöl enthalten) bei subkutaner oder intramuskulärer Anwendung ein proinflammatorisches immunaktivierendes Immunogen ist.
  • Autoimmunkrankheiten können damit provoziert, bereits bestehende aktiviert werden. Squalen wird mit der Entstehung eines Guillan-Barré-Syndroms (GBS) in Zusammenhang gebracht und gilt heute als der Auslöser des Golf-Krieg-Syndroms (GWS). In Tierversuchen hat Squalen das Krankheitsbild einer rheumatoiden Arthritis ausgelöst.
  • Squalen aus Nahrungsquellen wird im Organismus v.a. in Membranen eingebaut. Eine impfbedingte Bildung von Squalenantikörpern löst an den Membranen chronische Entzündungen aus, die Erkrankungen wie GWS, aber auch degenerative Nervenerkrankungen wie MS, ALS, CIDP und GBS erklären.
  • Die Auslieferung des Impfstoffes in Mehrfachdosenampullen ist obsolet. In Einzeldosenampullen wären Quecksilber haltige Konservierungsstoffe wie das in Pandemrix enthaltene Thiomersal überflüssig. Auch Quecksilber löst erwiesenermaßen Autoimmunkrankheiten aus.
  • Da der Impfstoff weder an Kleinkindern noch an Schwangeren erprobt wurde (Einspruch der Ethikkommission), stellt die Forderung, gerade diese besonders gefährdete Bevölkerungsgruppe in der ersten Impfphase bevorzugt zu impfen, einen unzulässigen Feldversuch dar.
  • Für Umweltpatienten und Immunsupprimierte (z.B. AIDS)  stellt der Impfstoff ein höheres Risiko als die Schweinegrippe selbst dar.
  • Der Hersteller GlaxoSmithKline (gsk) ist laut Vertrag mit der BRD weitgehend von der Haftung freigestellt. Im Falle eines Impfschadens wird der betroffene Impfling statt gegen gsk gegen die Regierung und somit gegen den deutschen Staat klagen müssen, ein im Regelfall aussichtsloses Unterfangen.
  • Um nicht selbst in die Haftungsfalle zu geraten, muss der die Impfung durchführende Arzt den Patienten über alle Risiken der Impfung und des Impfstoffes sorgfältig aufklären. Es empfiehlt sich, diese Aufklärung im Beisein einer Helferin durchzuführen und mit einer Unterschrift vom Impfling bestätigen zu lassen. Die Aufklärung sollte auch die haftungsrechtlichen Besonderheiten umfassen. Auch der Hinweis darauf, dass andere, risikoärmere Impfstoffe in Europa existieren, diese aber wegen einer Fehlentscheidung der Bundesregierung für die deutsche Bevölkerung zur Zeit nicht zur Verfügung stehen, sollte in diesem Aufklärungsgespräch nicht fehlen.

Wegen den vorgenannten Gründen gibt der Vorstand des Deutschen Berufsverbandes der Umweltmediziner folgende Empfehlung heraus:

 

Aus allgemeinmedizinischen und umweltmedizinischen Überlegungen heraus rät der dbu dringend von der Durchführung einer Impfung mit Pandemrix® ab!

Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes der Umweltmediziner, Dr.med. Hans-Peter Donate, am 26. 10. 2009, für den Vorstand des dbu, ViSdPG

Ein Meilenstein in der Historie von MCS – Multiple Chemical Sensitivity

Heute ist für Chemikaliensensible ein besonderer Tag. Es erscheint die 3. Auflage eines der renommiertesten Toxikologiebücher. Auf über 50 Seiten legt Prof. Dr. Martin Pall dar, dass MCS eine durch toxische Chemikalien verursachte Erkrankung ist. Mehr noch, er widerlegt die bisher von einzelnen immer wieder künstlich gepushte These, Chemikalien-Sensitivität sei eine Krankheit, die dem Kopf der Erkrankten entspringe.

Wir haben für Euch die Pressemitteilung zu diesem wichtigen Buchkapitel übersetzt, es ist ein Meilenstein in der MCS Historie:

Multiple Chemical Sensitivity – eine Krankheit verursacht durch toxische Chemikalienexposition  

M-PallEine bedeutender Artikel über Multiple Chemical Sensitivity wurde am 23. Oktober 2009 von Professor Martin L. Pall als Kapitel XX in einem angesehenen Referenzwerk für Toxikologen, “General and Applied Toxicology, 3rd Edition” (John Wiley & Sons) veröffentlicht. Multiple Chemical Sensitivity (MCS) ist auch als Chemical Sensitivity, chemische Intoleranz und toxisch bedingter Toleranzverlust bekannt, wobei der letzte Begriff die Rolle von Chemikalien als Krankheitsauslöser unterstreicht. Pall’s Veröffentlichung mit dem Titel: Multiple Chemical Sensitivity: Toxikologische Fragen und Mechanismen, basiert auf fünf wichtigen Fakten über MCS:    

1. MCS ist eine erstaunlich häufige Krankheit, sogar häufiger als Diabetes. Das stellte sich durch eine Reihe von neun epidemiologischen Studien aus den Vereinigten Staaten und jeweils einer Studie aus Kanada, Deutschland, Schweden und Dänemark heraus. In den Vereinigten Staaten sind schätzungsweise 3,5% der Bevölkerung von schwerer MCS betroffen, eine weitaus höhere Anzahl, mindestens 12% der Bevölkerung, ist mäßig betroffen. MCS ist demnach eine sehr große international auftretende Krankheitsepidemie mit weitreichenden Auswirkungen in Hinsicht auf die öffentliche Gesundheit.  

2. MCS wird durch toxische Chemikalienexposition verursacht. MCS Krankheitsfälle werden durch Exposition gegenüber sieben verschiedenen Chemikalienklassen initiiert. Dazu gehören drei Klassen von Pestiziden und die sehr große Klasse organischer Lösungsmittel und verwandter Verbindungen. Ergänzend führen publizierte Studien Quecksilber, Schwefelwasserstoff und Kohlenmonoxyd als Initiatoren an. Von allen dieser sieben Chemikalienklassen wurde in Tierversuchen gezeigt, dass sie eine gemeinsame Reaktion im Körper hervorrufen, und zwar eine übermäßige Aktivität eines Rezeptors, der als NMDA Rezeptor bekannt ist. Weiterhin haben Tierversuche demonstriert, dass bei den Chemikalien, die einer dieser sieben Klassen angehören, die toxische Wirkung durch Medikamente, die die NMDA-Aktivität vermindern, stark reduziert wird. Weil übermäßige NMDA-Aktivität auch nach anderen Studien an MCS beteiligt ist, haben wir jetzt eine überzeugende, bei allen MCS-Fällen gemeinsame Reaktion, die erklärt, wie derartig verschiedene Chemikalien die Krankheit, die wir MCS nennen, hervorrufen können.  

3. Die Rolle von Chemikalien als Giften bei MCS wurde durch genetische Studien bestätigt. Vier solcher Studien haben gezeigt, dass Gene, die die Geschwindigkeit der Metabolisierung von an MCS beteiligten Chemikalien bestimmen, die Anfälligkeit, an MCS zu erkranken, beeinflussen. Diese vier Studien wurden durch drei Wissenschaftlerteams in drei Ländern, den USA, Kanada und Deutschland publiziert. Sie haben insgesamt sechs Gene ermittelt, die an der Festlegung der Suszeptibilität für MCS beteiligt sind. Jedes dieser sechs Gene hat eine Rolle bei der Festlegung der Metabolisierungsrate von Chemikalien, die mit MCS in Zusammenhang stehen. Die deutschen Studien von Schnakenberg und seinen Kollegen, die vier dieser sechs Gene einbezog, sind hierbei wegen des extrem hohen Grades an statistischer Signifikanz ihrer Studien besonders überzeugend. Es gibt nur eine Interpretation für die Rolle dieser Gene bei der Festlegung der Suszeptibilität für MCS. Und zwar, dass Chemikalien bei der Initiierung von MCS-Krankheitsfällen als Gifte agieren und dass die Verstoffwechselung dieser Chemikalien zu Formen, die dabei entweder weniger aktiv oder stärker aktiv sind als zu Beginn, deswegen die Wahrscheinlichkeit beeinflusst, ob eine Person an MCS erkranken wird. Es ist daher offensichtlich, dass MCS ein toxikologisches Phänomen ist, bei dem Krankheitsfälle durch eine toxische Reaktion gegenüber Chemikalienexposition verursacht wurden.  

4. Wir haben einen detaillierten und generell gut untermauerten Mechanismus für MCS. Dieser Mechanismus erklärt sowohl die hochgradige Chemikalien-Sensitivität, die das charakteristischste Symptom von MCS ist, als auch viele andere Symptome und Kennzeichen dieser Erkrankung. Dieser Mechanismus beruht auf einem biochemischen Teufelskreis, der auch als NO/ONOO-Zyklus bekannt ist, und mit anderen Mechanismen interagiert, die schon vorher als für MCS mitverantwortlich verdächtigt worden waren, insbesondere neuronale Sensibilisierung und neurogene Entzündung. Diese agieren lokal in den verschiedenen Geweben des Körpers, um eine lokale Sensibilität in Regionen des Gehirns und der peripheren Gewebe zu erzeugen, einschließlich der Lungen, des oberen Respirationstraktes, Regionen der Haut und des Verdauungstraktes. Auf Grund dieser lokalen Beschaffenheit, also weil die betroffenen Gewebe sich von einem Patienten zum anderen unterscheiden, unterscheiden sich verschiedene MCS Patienten von einander auch in ihren Sensibilitätssymptomen. Zusätzlich zu den oben diskutierten Belegen, wird dieser generelle Mechanismus durch verschiedene physiologische Veränderungen unterstützt, die bei MCS und verwandten Krankheiten gefunden werden, bei MCS-Tiermodellen, bei objektiv messbaren Reaktionen von MCS-Patienten gegenüber Chemikalien im Niedrigdosisbereich und bei therapeutischen Reaktionen, die bei MCS und verwandten Krankheiten gefunden werden.   

5. Seit über 20 Jahren haben einige fälschlicherweise behauptet, MCS sei eine psychogene Erkrankung, die nach deren Sicht durch schlecht definierte psychologische Mechanismen erzeugt wird. Diese Sicht ist jedoch vollständig inkompatibel mit den ganzen Beweisen, die zuvor in dieser Veröffentlichung diskutiert wurden.  Obwohl solche Unvereinbarkeit schon mehr als Grund genug ist, diese psychogenen Behauptungen zurückzuweisen, führt der MCS-Toxikologie Artikel acht weitere schwerwiegende Mängel in den psychogenen Argumentationen auf. Es gibt eine lange Historie falscher Psychogenitätsbehauptungen in der Medizin, während der über Krankheiten wie Asthma, Autismus, Parkinson, Magengeschwüre, Multiple Sklerose, Lupus, interstitielle Zystitis, Migräne und Colitis Ulcerosa behauptet wurde, sie würden durch psychologische Mechanismen erzeugt werden. Der Nobelpreis in Physiologie und Medizin im Jahr 2005 wurde Dr. Robin Warren und Barry Marshall verliehen, weil sie zeigten, dass Magengeschwüre durch eine bakterielle Infektion verursacht werden und nicht psychogenen Ursprungs sind. Es ist nunmehr klar, dass MCS eine physiologische, durch Chemikalienexposition hervorgerufene Erkrankung ist, von der fälschlicherweise behauptet wurde, sie sei psychogen.   

Martin L. Pall ist Professor Emeritus für Biochemistry und Allgemeinmedizinische Wissenschaft an der Washington State University  

Kontakt: martin_pall@wsu.edu  Webseite: www.thetenthparadigm.org    

Übersetzung: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, www.csn-deutschland.de/blog

Urteil: Möbel die Chemikalien ausdünsten, müssen zurückgenommen werden – auch nach über einem Jahr

Schlafzimmermöbel gasen Chemikalien aus - Gericht sagt, das darf nicht seinMöbel die Chemikaliengeruch ausdünsten, müssen zurückgenommen werden

Zur Frage, ob ein von Schlafzimmermöbeln über längere Zeit ausgehender unangenehmer Geruch den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt

Wenn Schlafzimmermöbel auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist es ohne Belang, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind.

Das entschied das Landgericht Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg, und verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 6.200 €. Der Geruch und die damit verbundene nachvollziehbare Sorge der Käuferin, dass dadurch ihre Gesundheit gefährdet werde, verhindern nach Auffassung der Gerichte einen ungestörten Gebrauch der Schlafzimmereinrichtung.

Sachverhalt

Rund ein Drittel seiner Lebenszeit verbringt der Mensch schlafend, so dass das Schlafzimmer regelmäßig der am längsten genutzte Raum ist. In ihrem Refugium wollte es die Klägerin daher gemütlich haben und kaufte beim Beklagten eine Einrichtung in Esche massiv für rund 6.200 €. Doch auch Monate nach dem Kauf verströmten die Möbel einen unangenehmen Chemikaliengeruch. Die Klägerin monierte das, der Verkäufer konnte aber keine Abhilfe schaffen. Als eine Raumluftanalyse eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen ergab, trat die Klägerin vom Kauf zurück und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Gerichtsentscheidung

Mit Erfolg, denn das Landgericht Coburg gab ihrer Klage statt. Auch noch 13 Monate nach der Anlieferung ging von der Schlafzimmereinrichtung ein störender Geruch aus. Unabhängig von der Frage, ob es für die organischen Verbindungen einen verbindlichen Grenzwert gibt und dieser überschritten war, eignen sich die Möbel nicht für die gewöhnliche Verwendung, also das Schlafen in dem mit ihnen ausgestatteten Raum, und sind deshalb mangelhaft. Denn auch ohne besondere Vereinbarung kann ein Käufer solcher Möbel erwarten, dass sie geruchsneutral sind oder Geruchsentwicklungen, die wegen der Lackierung unvermeidbar sind, zumindest alsbald nach dem Aufstellen verschwinden.

Fazit

In Schlafzimmermöbeln, die einem buchstäblich stinken, muss man nicht in seine Träume sinken.

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Literatur:

Landgericht Coburg, Wenn das Schlafzimmer dem Käufer stinkt, Pressemitteilung 426/09, 28. August 2009

LG Coburg, Urteil vom 13.5.2009, Az: 21 O 28/09; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 13.7. und 7.8.2009, Az: 6 U 30/09; rechtskräftig

Fallbeispiel Allergie: Allergiediagnostik und -therapie in der Facharztpraxis

Hauttest zum Aufspüren von AllergienAllergologen und Fachärzte die Allergiker behandeln, bekommen seit Januar 2009 ihre Leistungen nur noch mit einem lächerlich geringen Betrag entgolten. Wie umfangreich die Diagnostik von Allergien und deren Behandlung ist, lässt sich am nachfolgenden Fallbeispiel erkennen.

Warum das Budget zur Diagnostik und Therapie von Allergien so radikal gekürzt wurde, kann man nur erahnen. Die Zahl der Allergiker ist in den letzten Jahren rapide gestiegen. Wissenschaftler weltweit machen dafür in erster Linie auch Luftverschmutzung,  Schadstoffbelastung in Innenräumen und belastete Nahrung verantwortlich.

Beispiel einer 32-jährigen Allergikerin

1. Termin: Anamnese in einem ausführlichen Arztgespräch

Frau B. H. aus F., 32 Jahre, hat seit mehreren Jahren leichten Heuschnupfen. Im Frühjahr 2009 traten massiv verstärkte Symptome auf, im April erstmals auch Husten und Atemnot. Seit diesem Jahr verträgt Frau H. zudem keine Äpfel und Nüsse mehr. Sie reagiert nach dem Genuss dieser Lebensmittel mit Juckreiz im Mund.

Die Patientin erhält einen neuen Termin für einen Allergietest und soll davor mindestens vier Tage keine antiallergischen Medikamente (Antihistaminika) einnehmen.

2. Termin: Pricktestung

Der Hauttest ergibt Sensibilisierungen gegen Baumpollen, schwächer auch gegen Gräser- und Roggenpollen. Eine erneute Testung mit Allergenen aus verschiedenen Baumpollen weist starke Sensibilisierungen gegen Erle, Hasel, Birke, Buche und Eiche nach.

Um die klinisch relevanten Allergene einzugrenzen, erhält Frau H. drei neue Termine.

3., 4. und 5. Termin: nasale Provokationstests und ausführliches Arztgespräch

An jeden dieser Termine wird ein nasaler Provokationstest (Einatmen jeweils eines Allergens pro Nasenloch) mit Erle und Hasel, Birke und Buche, Eiche und Histamin (Positivkontrolle) durchgeführt.

Während des 5. Termins führt der Allergologe ein ausführliches Gespräch mit Frau H. und klärt sie über die Befunde auf: Es besteht eine starke Allergie gegen Birke und Hasel. Vor allem die Birkenpollen sind problematisch, denn Frau H. zeigte in der Birkenpollensaison bereits Symptome eines oralen Allergiesyndroms (Kreuzallergie auf Äpfel und Nüsse) und reagierte auf Birkenpollen mit Asthmasymptomen (Husten und Atemnot). Es ist zu befürchten, dass sich zusätzlich zum Heuschnupfen ein Asthma bronchiale entwickelt (Etagenwechsel). Zudem wurden bei Frau H. Sensibilisierungen gegen Gräser- und Roggenpollen festgestellt, die bisher jedoch noch keine Symptome verursachten.

Der Allergologe rät Frau H. zu einer spezifischen Immuntherapie (SIT, Hyposensibilisierung) um die Symptome während der Pollensaison zu bekämpfen und Asthma sowie weitere Sensibilisierungen bzw. Allergien zu verhindern. Er erläutert die Vor- und Nachteile der Therapie und gibt Frau H. Bedenkzeit für ihre Entscheidung.

6. Termin: Arztgespräch

Die Patientin klärt letzte Fragen zur geplanten SIT und entscheidet sich für die Behandlung. Sie erhält ein Rezept, so dass das Allergen-Präparat bestellt werden kann.

7.-13. Termin: Beginn der spezifischen Immuntherapie

Es folgen im wöchentlichen Abstand sieben weitere Termine für die Aufdosierung des Allergen-Präparates. Die Injektionen werden vom Arzt durchgeführt. Dazu erfolgt jeweils ein kurzes Arztgespräch. Frau H. wartet außerdem nach der Injektion eine halbe Stunde in der Praxis, um sicherzustellen, dass sie die Allergeninjektion gut verträgt.

Folgetermine: 3-jährige spezifische Immuntherapie

Frau H. erhält nach der Aufdosierungsphase jeden Monat eine Erhaltungsdosis des Allergen-Präparats mit jeweils anschließender 30-minütiger Wartezeit in der Praxis.

Erläuterungen

Die seit dem 1. Januar 2009 geltende Honorarreform für Vertragsärzte legt Regelleistungsvolumen (RLV) fest: einen maximalen Betrag, den der Arzt pro Patient erhält – unabhängig davon, welche Behandlung erforderlich ist und wie häufig der Patient den Arzt aufsuchen muss. Hautärzte erhalten beispielsweise im Bundesdurchschnitt pro Quartal maximal ca. 17 Euro (5,67 Euro monatlich) und HNO-Ärzte pro Quartal maximal ca. 30 Euro (10 Euro monatlich).

Der oben geschilderte Fall einer Patientin mit Heuschnupfen und Asthma-Symptomen ist ein typischer Krankheitsfall. Ähnlich wie Frau H. geht es nach Schätzungen des Ärzteverbandes Deutscher Allergologen (ÄDA) etwa 20 Millionen Menschen, die in Deutschland an einer Atemwegsallergie wie Heuschnupfen oder Asthma leiden.

Es waren insgesamt 13 Termine mit ausführlichen Arztgesprächen und mehreren Untersuchungen/Testungen erforderlich, um eine genaue Diagnose zu stellen und eine geeignete Behandlung einzuleiten. Die allergologische Diagnostik und der Beginn der spezifischen Immuntherapie zur ursächlichen und langfristigen Bekämpfung der Allergieursache fand statt im 2. Quartal 2009 von April bis Juni.

Der behandelnde Allergologe erhielt in Hessen als Hautarzt für das 2. Quartal 2009 ein Regelleistungsvolumen von 14,92 Euro pro Patient. Damit sollte die komplette hautärztliche Behandlung der Patientin im Zeitraum von drei Monaten abgedeckt sein – einschließlich der allergologischen Diagnostik und Therapie, also auch alle oben genannten Leistungen: ein unmögliches Unterfangen.

Für das 3. Quartal 2009 legte die Kassenärztliche Vereinigung Hessen das Regelleistungsvolumen für Hautärzte übrigens auf 13,50 Euro fest. Damit sollen alle fachärztlichen Sonderleistungen, einschließlich der kompletten allergologischen Versorgung eines Patienten, für drei Monate abgedeckt sein. Allein die Praxisunkosten betragen in Hessen etwa 20 Euro pro Patient und Quartal.

Viele Allergologen in einer ähnlichen Situation sehen mit Besorgnis, dass sie ihren Allergiepatienten wegen der fehlenden Kostendeckung die kausal wirkende und von der WHO als Allergie-Impfung empfohlene Immuntherapie nicht mehr ermöglichen können.

Aus dem gleichen Grund müssen Ärzte auf die Durchführung von nasalen Provokationstests verzichten, obwohl sie bei Heuschnupfen nur damit eine klinisch relevante Allergie eindeutig nachweisen können. Denn Hauttestungen fallen auch bei Sensibilisierungen gegen Allergene, die zu keinen Beschwerden führen, positiv aus. Somit ist das in dem Fallbeispiel korrekte Vorgehen des Allergologen zugunsten einer eindeutigen Diagnose vor Beginn der spezifischen Immuntherapie doch nicht mehr typisch.

Die Benachteiligung von Patienten mit allergischen Erkrankungen setzt sich fort in der Regelung, dass schon jetzt ein Heuschnupfenpatient für antiallergische Medikamente wie z.B. Antihistaminika selbst aufkommen muss.

Literatur: Ärzteverband Deutscher Allergologen, Fallbeispiel – Akuter Allergie-Notstand, 6. August 2009

Umweltkrankheiten, eine Ärzteinformation beseitigt Unklarheiten und unterstützt Ärzte und Patienten

Ärzte oft nicht über Umweltkrankheiten informiert

Ein Arztbesuch kann frustrierend verlaufen, wenn eine der Umweltkrankheiten wie MCS, CFS, FMS, TE oder EMS vorliegt. Kaum ein niedergelassener Arzt kennt sich mit Multiple Chemical Sensitivity (MCS), Chronic Fatigue Syndrome (CFS), Fibromyalgie (FMS), Toxischer Enzephalopathie (TE) oder Elektrosensbilität (EMS) aus. Obwohl sie häufig auftreten und für Erkrankte rasche Hilfe die Prognose drastisch verbessert. Im Praxisalltag sieht es jedoch so aus, dass, wenn ein Patient den Verdacht äußert, dass er unter einer der genannten Umweltkrankheiten leidet, er in vielen Fällen die Antwort erhält,: „Noch nie gehört“. Noch frustrierender als ein „noch nie gehört“, ist eine prompte Äußerung, über diese Krankheiten wisse man noch nichts, sie seien aber psychisch bedingt – soviel sei klar.

 

Um vorherrschende Unkenntnis zu eliminieren und zu verhindern, dass Patienten, die unter Umweltkrankheiten leiden, falsch „einsortiert“ werden, haben Experten eine Ärzteinformation erstellt. Denn eines haben diese Krankheiten gemeinsam, sie sind als körperlich bedingte Krankheiten anerkannt und es existieren Diagnosekriterien, mit denen ein Arzt in der Lage sein könnte, eine solche Umweltkrankheit zu erkennen.

 

Die ÄRZTEINFORMATION, die vom Arbeitskreis Anerkennung, der aus einem Umweltmediziner, einem Rechtsanwalt und einem Sachverständigen für Umweltfragen besteht, in Kooperation mit dem CSN – Chemical Sensitivity Network erarbeitet wurde, kann ausgedruckt werden und bei Verdacht auf eine Umweltkrankheit dem behandelnden Arzt oder bei Behörden vorgelegt werden.

 

Für alle, die Schwierigkeiten haben, die Broschüre in passabler Qualität auszudrucken, gibt es einen kostenlosen Service. Die Ärzteinformation kann bei CSN – Chemical Sensitivity Network, Mühlwiesenstr. 2, 55743 Kirschweiler gegen einen mit 1.45€ frankierten, mit Adresse versehenen Din A5 Rückumschlag angefordert werden. Es werden jeweils 5 Ärzteinformationen pro Person auf speziellem festem Papier gedruckt kostenlos bereitgehalten.

 

Zum Anschauen und Ausdrucken anklicken >>> Ärzteinformation

Umweltverbände fordern radikale Änderung im Umgang mit Pestiziden

In ländlichen Regionen gehören Bauern mit Traktoren und riesigen Auslegern, die Pestizide und Herbizide versprühen, zum alltäglichen Landschaftsbild. In Weinregionen ist es ähnlich, auch dort werden hochgiftige Pestizide ausgebracht, häufig sogar mit Gebläsen vernebelt. Den Anwohnern solcher Gegenden geht es oft nicht gut. Wissenschaftliche Studien belegen zunehmend Zusammenhänge zwischen Pestiziden und typischen Krankheitsbildern in solchen Regionen, z.B. Parkinson und andere neurodegenerative Erkrankungen. Drei deutsche Umweltverbände haben heute die nachfolgende Pressemitteilung herausgegeben und mahnen zur rigiden Änderung der herrschenden Situation.

Pestizide haben Folgen für Gesundheit und Umwelt

 

Gemeinsame Presseinformation des Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN), des Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Greenpeace: 

 

Mehr Schutz vor Pestiziden – Der Countdown läuft  Umweltverbände fordern klare Zielvorgaben im neuen Pestizid-Aktionsplan 

 

Hamburg/Berlin, 22.06.2009. Klare und verbindliche Ziele zum Schutz von Natur und Umwelt sowie der Gesundheit von Verbrauchern und Anrainern fordern Umweltverbände im Vorfeld der morgen in Potsdam beginnenden Veranstaltung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Risikoreduktion beim Pestizideinsatz.  

 

Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Greenpeace setzen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür ein, dass der Einsatz von Pestiziden innerhalb der nächsten fünf Jahre um dreißig Prozent reduziert wird.

 

Susan Haffmans von PAN: „Dabei ist wichtig, dass der Einsatz von Pestiziden mit besonders bedenklichen Wirkstoffen, z. B. solche, die krebserregend oder hormonell wirksam sind, innerhalb der nächsten 10 Jahre beendet wird. Sie müssen durch weniger problematische Wirkstoffe und durch nicht-chemische Alternativverfahren ersetzt werden.“  

 

Darüber hinaus fordern die Verbände eine deutliche Verringerung der Schäden des chemischen Pflanzenschutzes an Nichtziel-Organismen und schützenswerten Habitaten sowie ein Verbot der Anwendung aller chemisch-synthetischen Pestizide durch Laien. „48% unseres Grundwassers ist mit Pestiziden belastet, Amphibien werden durch Pestizide direkt geschädigt und ehemals häufige Vogelarten wie die Feldlerche finden in Ackerbauregionen nicht mehr genügend Nahrung. Wir brauchen dringend bessere Vorgaben zum Schutz der Biodiversität vor Pestiziden“, so Florian Schöne vom NABU. 

 

Zukünftig sollen in der EU die Risiken des Pestizideinsatzes und die Abhängigkeit von Pestiziden in der Landwirtschaft reduziert werden. So sieht es die neue EU-Gesetzgebung vor. Deutschland muss die Vorgaben aus Brüssel nun mit einem Nationalen Aktionsplan umsetzen. „Es kann nicht sein, dass VerbraucherInnen tagtäglich Lebensmittel zu sich nehmen, die besonders gefährliche Pestizide enthalten“, sagt Manfred Santen von Greenpeace.  

 

Eine weitere Forderung der drei Organisationen betrifft die Umstellung auf Anbauverfahren, die ohne chemisch-synthetische Pestizide auskommen. Der ökologische Landbau schafft das. Deshalb sollte es nach Ansicht der Umweltverbände einen jährlichen Zuwachs an ökologisch bewirtschafteten Flächen von 20% geben.  

 

Gemeinsame Presseinformation des Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN), des Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Greenpeace, 22. Juni 299 

Ein-Euro-Job für Allergologen?

Allergologen verzweifeltAllergologie in der Vertragsarztpraxis vor dem Aus

Der Ärzteverband der Allergologen und seine Mitglieder stehen Kopf, denn die Leistungen, die der Arzt für seine Arbeit erhält, kann keine Arztpraxis am Leben halten. Für die zunehmende Flut von Allergikern sieht es düster aus, wie die Hintergründe offenbaren, die wir aus nachfolgender Pressemitteilung des ÄDA erfahren.

Ein Vertragsarzt hat für allergologische Diagnostik und Therapie je nach Bundesland und Arztgruppe zwischen 1 und 2 Euro pro Monat zur Verfügung. Damit ist eine qualifizierte allergologische Patientenversorgung nicht mehr möglich.

Ein als Allergologe und Hautarzt tätiger Vertragsarzt in Westfalen-Lippe erhält beispielsweise im 2. Quartal 2009 für jeden Patienten im Monat 5,46 Euro für Regelleistungen (Regelleistungsvolumen). Darin sind alle hautärztlichen Leistungen und alle zusätzlichen Leistungen im Bereich der allergologischen Diagnostik und Therapie enthalten. Der Grundkomplex für jedes Krankenkassenmitglied/Familienmitglied im Alter zwischen 6 und 60 Jahre beträgt 4,47 Euro. Somit bleibt für die speziellen Leistungen der Allergologie nur ca. 1 Euro übrig.

Als Folge verabschieden sich die Vertragsärzte derzeit in großer Zahl von der allergologischen Diagnostik und Therapie. Sie bieten keine betriebswirtschaftlich aufwändigen Testungen mehr an und beginnen keine subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung (spezifische Immuntherapie) bei neuen Patienten. Stattdessen werden für die Krankenkassen zwar wirksame, aber teurere Behandlungsformen (Sublingualpräparate) rezeptiert, die der Patient zu Hause anwendet.

Der Ärzteverband Deutscher Allergologen (ÄDA) verfolgt diese Entwicklung mit Sorge, da sie nicht nur der Allergologie mittelfristig schadet, sondern vor allem auch akut betroffenen Allergikern nicht hilft.

Einen Ausweg können die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassenvertreter im Bewertungsausschuss bieten: Die allergologischen Leistungen müssen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) außerhalb des Regelleistungsvolumens gestellt werden. Nur so können allergologisch tätige Fachärzte die spezielle allergologische Diagnostik und Therapie auf einem flächendeckend qualifizierten Niveau halten.

Mangelnde Versorgung treibt Pollenallergikern die Tränen in die Augen

 Pollenallergie

Die aufwändige Testung und Therapie von Allergiepatienten durch Vertragsärzte steht vor dem Aus. Nach Schätzungen des Ärzteverbandes Deutscher Allergologen (ÄDA) leiden schon rund 20 Millionen Bundesbürger unter Heuschnupfen, doch immer weniger Vertragsärzte können ihren Patienten wegen der ab 1.1.2009 bestehenden Regelleistungsvolumen eine adäquate Diagnostik und ursächliche Behandlung anbieten.

 

Der ÄDA fordert von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassenvertretern allergologische Leistungen außerhalb des Regelleistungsvolumens zu bewerten, damit Fachärzte die qualifizierte Versorgung der Allergiker sicherstellen können. 

 

„Allergien darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen“, warnt Professor Dr. Wolfgang Wehrmann vom ÄDA. Die mangelnde Versorgung von Allergiepatienten kann fatale Folgen haben, denn Heuschnupfen wird oft chronisch und führt bei 40 Prozent der Betroffenen zu Asthma bronchiale. Eine adäquate Facharztbehandlung erspart Heuschnupfenkranken die Chronifizierung und dem Sozialsystem langfristig Kosten. Schon heute müssen Patienten für Medikamente der ersten Wahl – Antihistaminika – bei Heuschnupfen selber aufkommen. 

 

Pollensaison dauert voraussichtlich bis November

Das schöne Frühlingswetter hat in diesem Jahr zu einem starken Pollenflug geführt. Inzwischen stehen die Gräser in voller Blüte, auf deren Pollen jeder zweite Heuschnupfenpatient allergisch reagiert. „Die Gräserpollensaison geht etwa bis zum November. Wer jetzt niest und schnupft und unter tränenden Augen oder Atemnot leidet, wird voraussichtlich bis spät in den Herbst hinein Beschwerden haben“, erklärt Wehrmann, Allergologe und Hautarzt aus Münster.

 

Allerdings bereiten in den Sommermonaten nicht nur Gräserpollen vielen Menschen Probleme. „Die Ursachen von Heuschnupfen im Sommer können auch die Pollen von Wegerich, Beifuss oder anderen Kräutern sowie die Sporen von Schimmelpilzen sein. Viele Patienten haben zudem Allergien gegen mehrere Auslöser gleichzeitig“, sagt Wehrmann.

 

Nur wenn Fachärzte die Auslöser genau diagnostizieren, können sie die Allergieursache mit einer spezifischen Immuntherapie dauerhaft bessern oder sogar heilen. Doch für die allergologische Diagnostik und Therapie stehen den Allergologen nur zwischen ein und zwei Euro pro Patient und Monat zur Verfügung. „Damit können wir Allergiepatienten einfach nicht mehr ausreichend diagnostizieren und behandeln“, so Wehrmann. 

 

Autor: Ärzteverband Deutscher Allergologen e.V., Presseinformation, Hamburg, 28. Mai 2009