Wissenschaftlicher Durchbruch könnte Pollenallergikern helfen

Hilfe für Allergiker: Allergengehalt in Pollenextrakten ist zuverlässig messbar

Der Allergengehalt in Präparaten zur Diagnostik und Therapie kann stark schwanken. Das wirkt sich direkt auf Testergebnisse und Behandlungserfolge aus. Nach jahrelanger Forschung ist ein Durchbruch bei der Allergenbestimmung in Pollenextrakten erzielt worden. Auf einer Konferenz des Europäischen Direktorats für die Qualität von Arzneimitteln (EDQM) in Strasbourg stellten Wissenschaftler neue Methoden vor. Damit werden die wichtigsten Allergene in Birken- und Gräserpollen gemessen. Es handelt sich um Eiweißstoffe, auf die Allergiker überempfindlich mit lästigen Beschwerden an Augen, Nase und Bronchien reagieren.

Zur nachhaltigen Behandlung dient die spezifische Immuntherapie (Hyposensibilisierung) mit Allergenpräparaten. Sie enthalten große Mengen vom Polleneiweiß, an die sich das Immunsystem bei wiederholter Gabe langsam gewöhnt. Allerdings ließen sich die Allergenextrakte bisher nicht vergleichen; zu unterschiedlich waren die verwendeten Einheiten, die in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut überwacht. Jetzt können die Hauptallergene, z.B. Bet v 1 aus Pollen der Warzenbirke (wissenschaftliche Bezeichnung Betula verrucosa), zuverlässig bestimmt werden. Prof. Stefan Vieths, Vizepräsident vom Paul-Ehrlich-Institut und Beirat der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI) sieht darin einen Durchbruch: “Auf diesen Moment haben die Allergologen lange gewartet”. Sind die Tests erst Bestandteil des Europäischen Arzneibuches geworden, steht auf allen Birkenpollen-Präparaten der genaue Allergengehalt.

Literatur: Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI), Berlin, 16.12.2011

Ein-Euro-Job für Allergologen?

Allergologen verzweifeltAllergologie in der Vertragsarztpraxis vor dem Aus

Der Ärzteverband der Allergologen und seine Mitglieder stehen Kopf, denn die Leistungen, die der Arzt für seine Arbeit erhält, kann keine Arztpraxis am Leben halten. Für die zunehmende Flut von Allergikern sieht es düster aus, wie die Hintergründe offenbaren, die wir aus nachfolgender Pressemitteilung des ÄDA erfahren.

Ein Vertragsarzt hat für allergologische Diagnostik und Therapie je nach Bundesland und Arztgruppe zwischen 1 und 2 Euro pro Monat zur Verfügung. Damit ist eine qualifizierte allergologische Patientenversorgung nicht mehr möglich.

Ein als Allergologe und Hautarzt tätiger Vertragsarzt in Westfalen-Lippe erhält beispielsweise im 2. Quartal 2009 für jeden Patienten im Monat 5,46 Euro für Regelleistungen (Regelleistungsvolumen). Darin sind alle hautärztlichen Leistungen und alle zusätzlichen Leistungen im Bereich der allergologischen Diagnostik und Therapie enthalten. Der Grundkomplex für jedes Krankenkassenmitglied/Familienmitglied im Alter zwischen 6 und 60 Jahre beträgt 4,47 Euro. Somit bleibt für die speziellen Leistungen der Allergologie nur ca. 1 Euro übrig.

Als Folge verabschieden sich die Vertragsärzte derzeit in großer Zahl von der allergologischen Diagnostik und Therapie. Sie bieten keine betriebswirtschaftlich aufwändigen Testungen mehr an und beginnen keine subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung (spezifische Immuntherapie) bei neuen Patienten. Stattdessen werden für die Krankenkassen zwar wirksame, aber teurere Behandlungsformen (Sublingualpräparate) rezeptiert, die der Patient zu Hause anwendet.

Der Ärzteverband Deutscher Allergologen (ÄDA) verfolgt diese Entwicklung mit Sorge, da sie nicht nur der Allergologie mittelfristig schadet, sondern vor allem auch akut betroffenen Allergikern nicht hilft.

Einen Ausweg können die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassenvertreter im Bewertungsausschuss bieten: Die allergologischen Leistungen müssen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) außerhalb des Regelleistungsvolumens gestellt werden. Nur so können allergologisch tätige Fachärzte die spezielle allergologische Diagnostik und Therapie auf einem flächendeckend qualifizierten Niveau halten.