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Schädlichkeit des Passivrauches längst bewiesen

Schutz der Bevölkerung überfällig




Zahlreiche toxikologische und epidemiologische Studien belegen, dass Personen, die Tabak ausgesetzt sind, die gleichen akuten und chronischen Erkrankungen wie Raucher erleiden können – wenn auch in geringerem Ausmaß und mit geringerer Häufigkeit.

Der Zusammenhang zwischen Passivrauchen und vielen chronischen Krankheiten mit Todesfolge, aber auch von Augenbrennen mit Tränenentwicklung, Schwellungen und Rötungen der Schleimhäute, Reizungen des Atemtraktes und akute Atemwegssymptome wie Auswurf, Husten, Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit bei körperliche Belastung, Kopfschmerzen, Schwindelanfällen, Müdigkeit und Schlafstörungen, ist seit Jahren bekannt.

Die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe stufte bereits 1998 das Passivrauchen am Arbeitsplatz in die höchste Gefahrenklasse aller Schadstoffe ein. Sie sah jedoch ausdrücklich und dezidiert von der Festlegung unterer Grenzwerte für eine Konzentration von Tabakrauch ab, die noch als tolerabel angesehen werden könnte.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg in Zusammenarbeit mit dem Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin der Universität Münster und dem Hygiene-Institut des Universitätsklinikums Heidelberg veröffentlichte erstmals Zahlen für die durch Passivrauchen erhöhte Sterblichkeit für Lungenkrebs, chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen und den plötzlichen Kindstod für die nichtrauchende deutsche Bevölkerung. Nach dieser äußerst konservativen Berechnung sterben in Deutschland jedes Jahr über 3300 Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens.
Vergleichbare Abschätzungen aus anderen Ländern liegen vor und bestätigen, dass eine beträchtliche Anzahl von Todesfällen auf Passivrauchen zurückzuführen ist.

Die Schlussfolgerung, dass Deutschland endlich handeln und auf gesetzlicher Basis für einen ausreichenden Schutz seiner Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens sorgen muss, reflektiert nicht nur die Sterblichkeitsproblematik, sondern auch die erhöhte Erkrankungsrate durch Passivrauchen sowie die Ausgrenzung von Millionen chronisch Kranker, deren Gesundheitszustand sich deutlich verschlechtert, wenn sie sich in durch Tabakrauch verunreinigten öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsbetrieben (Bundesbahn) oder gastronomischen Betrieben aufhalten.
Der Schutz der Bevölkerung und die Reinhaltung der Luft obliegen dem Bund, sodass eine Bundesgesetzgebung für komplett rauchfreie Arbeitsplätze unter Einbeziehung der Gastronomie und aller öffentlichen Einrichtungen sowie der Verkehrsbetriebe in Deutschland erforderlich ist. Viele andere Länder haben derartige Maßnahmen bereits erfolgreich und ohne wirtschaftliche Einbußen für die Gewerbetreibenden ergriffen.

Impressum:
Quelle: Pressemitteilung vom 22.6.2006/ Positionspapier zur Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Universitätsklinikum Münster (UKM), Universitätsklinikum Heidelberg, GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit
Redaktionelle Bearbeitung: Gisela Nickel, 27.6.2006