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Steuerminderung wegen Allergie

Kosten für Bäumefällen absetzbar




Wenn Bäume aus gesundheitlichen Gründen gefällt werden, können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Es gab damit einem Vater recht, der in seinem Garten 67 Birken fällen ließ, weil seine Tochter gegen Birkenpollen allergisch ist, und die Kosten in Höhe von 7700 Euro bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht hatte.

Entscheidend für das Gericht war ein Gutachten der Amtsärztin, aus dem hervorging, dass die Entfernung der gesundheitsgefährdenden Bäume medizinisch notwendig war.

Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, Az.: 11 K 2589/05 E
Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen

Impressum:
PureNature-Redaktion, 4.5.2006
Quelle: Ärzte Zeitung-Newsletter (dpa) vom 28.4.2006