Mehrwertsteuer Erstattung

Mehrwertsteuer Erstattung für Privatkunden

Bei PureNature ist es möglich die Mehrwertsteuer zurückerstattet zu bekommen, wenn die Ware innerhalb von 3 Monaten nach Kauf aus der Europäischen Union ausgeführt wurde.

Bitte lassen Sie uns dazu bereits bei der Bestellung wissen, dass Sie die Ware ausführen möchten. Wir senden Ihnen dann eine Ausfuhrbescheinigung zu. Die Rechnung sollte möglichst schon auf die ausländische Adresse ausgestellt sein.

 

So geht´s:
Bitte lassen Sie uns nach der Ausfuhr folgende Unterlagen zukommen, damit wir Ihren Antrag bearbeiten können:

- Ausfuhrbescheinigung mit Zollstempel im Original und Rechnung, die Pass- bzw. Ausweisnummer muss in der Bescheinigung vermerkt sein
- Bei der Ausfuhr durch eine Spedition bis zu einem Warenwert von 1.000 € ist eine Bescheinigung der Spedition und ein Abnehmernachweis nötig. Über 1000 € ist eine elektronische Ausfuhrbescheinigung nötig.

Wichtig: Ohne die Angabe der Pass- bzw. Ausweisnummer oder ggf. eine Kopie, ist eine Erstattung der Mehrwertsteuer nicht möglich!

Infos bezüglich der Rückzahlung des Guthabens können Sie hier nachlesen.

 

Ich möchte meine Ware ins Ausland ausführen. Erhalte ich die Mehrwertsteuer zurück?
Wenn Sie Ihre Ware innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsdatum aus der Europäischen Union ausführen, ist eine Erstattung der Mehrwertsteuer möglich.
Die Lieferung zur Ausrüstung oder Versorgung von privaten Beförderungsmitteln, wie zum Beispiel Navigationsgeräte sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnungsanschrift bereits auf die Auslandsanschrift erstellt ist, da andernfalls eine nachträgliche Erstattung der Mehrwertsteuer nur möglich ist, wenn PureNature eine Bestätigung der Botschaft übersandt wird.

Bereits während Ihrer telefonischen Bestellung können Sie uns darauf aufmerksam machen, dass Sie die Ware ausführen möchten. Daraufhin werden wir Ihnen die benötigte Ausfuhrbescheinigung per Post zusenden.

Sofern Sie eine Online-Bestellung aufgegeben haben, können Sie gerne das Formular bei uns anfordern.

 

Bitte lassen Sie uns folgende Unterlagen zukommen:

Ausfuhrbescheinigung mit Zollstempel im Original und Rechnung, die Pass- bzw. Ausweisnummer muss in der Bescheinigung vermerkt sein.
Bei der Ausfuhr durch eine Spedition bis zu einem Warenwert von 1.000 € ist eine Bescheinigung der Spedition und ein Abnehmernachweis nötig.
Wichtig: Ohne die Angabe der Pass- bzw. Ausweisnummer oder ggf. eine Kopie, ist eine Erstattung der Mehrwertsteuer nicht möglich!

 

Für gewerbliche Kunden gilt:

Bei der Ausfuhr durch eine Spedition bis zu einem Warenwert von 1.000 € ist eine Bescheinigung der Spedition und ein Abnehmernachweis (Passkopie oder HR-Auszug) notwendig.
Ab einem Warenwert von 1.000 € ist eine elektronische Ausfuhrbescheinigung nötig.
Nach Erhalt und erfolgreicher Prüfung der Ausfuhrbescheinigung werden wir Ihnen den Mehrwertsteuerbetrag schnellstmöglich erstatten.

Bitte tragen Sie bei der Bestellung unbedingt die Adresse im Drittland als Rechnungsadresse ein oder teilen Sie diese unserem Mitarbeiter bei einer telefonischen Bestellung mit.

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